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HWK Koblenz | Dezember 2025
Web-Seminar zu steuerlichen Neuerungen
Anmeldungen für die Online-Veranstaltung der HwK Koblenz zu steuerlichen Neuerungen in 2026 am Dienstag, 13. Januar, sind ab sofort möglich.
Wer jetzt in ein Lüftungsgerät in Kombination mit einer Wärmepumpen-Anlage investieren will, kann sich dafür satte Zuschüsse vom Staat sichern. (Foto: © Marian Vejcik/123RF.com)
Vorlesen:
Juni 2020
Die BAFA fördert jetzt auch die Anschaffung von Lüftungsgeräten, vorausgesetzt sie werden mit Wärmepumpen kombiniert.
Mit bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten können Verbraucher rechnen, die in ein Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung investieren wollen. Wird das Lüftungsgerät mit einer Wärmepumpen-Anlage kombiniert, kann ein Antrag auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Lüftungsgerät und Wärmepumpen-Anlage regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden, so lautet es im aktuellen "Merkblatt zu den förderfähigen Kosten, Heizen mit Erneuerbaren Energien" des BAFA.
Zu den förderfähigen Kosten zählen nicht nur die Anschaffungskosten der neuen Geräte, sondern auch die für deren Installation, Inbetriebnahme sowie für den Kauf von notwendigem Zubehör oder die Kosten für den Abbau alter Geräte. Auch Beratungs-, Planungs- oder baubegleitende Leistungen werden vom BAFA berücksichtigt.
Der Antrag muss vor Beginn des Umbaus gestellt werden. Wird die Wärmepumpe gegen eine alte Ölheizung ausgetauscht, kann der Zuschuss bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, ansonsten sind es 35 Prozent. Die Förderung kann sowohl für bestehende Ein- oder Mehrfamilienhäuser als auch für Neubauten oder Nicht-Wohnhäuser in Anspruch genommen werden.
Quelle: BAFA
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