Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden. (Foto: © Slavomir Valigursky/123RF.com)

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Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung kommt

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Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung beginnt im kommenden Jahr. Das hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Das Handwerk ist erleichtert, dass die Förderung nun endlich auf den Weg gebracht wird.

Das Kabinett hat den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen gebilligt.Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030. Die steuerliche Förderung soll die bestehenden Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzen.

"Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz im Gebäudesektor", sagt Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). "Steuerliche Anreize sind im Gebäudebestand ein zentrales Instrument und gut sowohl für den Klimaschutz wie auch für das Handwerk und Arbeitsplätze vor Ort."

Steuerlicher Abzug von bis zu 20 Prozent

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden. Dies sind etwa ein Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Kosten solcher Maßnahmen sollen künftig mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzug gebracht werden.

Eine progressionsunabhängige Ausgestaltung soll gewährleisten, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich bei dem geförderten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Das Gesetz soll bereits für das Steuerjahr 2020 wirksam werden, die Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen könnten also erstmalig mit der Steuererklärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden.

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Weitere Vorteile für Sanierungswillige

Sanierungswillige haben zukünftig die Wahl: Entweder sie schreiben Einzelmaßnahmen steuerlich ab, oder sie beantragen Investitionszuschüsse über die etablierten Programme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien und das Heizungsoptimierungsprogramm. In diesen Programmen sieht das Klimaschutzprogramm weitere Vorteile für Sanierungswillige vor: Investitions- und Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau sollen zukünftig um zehn Prozentpunkte steigen.

"Mit dem Beschluss bringt das Bundeskabinett eines der wichtigsten Förderinstrumente im Gebäudesektor endlich auf den Weg und stößt damit eine bedeutende Maßnahme des kürzlich beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 an", kommentiert Hans Peter Wollseifer. Als nunmehr zweite Säule biete die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen eine echte Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen, so der Präsident des Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Größtmögliche Freiheit für Gebäudeeigentümer

Gebäudeeigentümer hätten nun die größtmögliche Freiheit, das Förderinstrument zu wählen, das für sie am besten geeignet ist. Die Ausgestaltung als progressionsunabhängiger Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen je Einzelmaßnahme und bis zu 40.000 Euro pro Objekt sei ein wichtiger Anreiz für Eigentümer aller Einkommensgruppen, die notwendigen energetischen Sanierungen in den kommenden Jahren vorzunehmen.

"Die geplante Laufzeit von zehn Jahren entspricht unserer Forderung, Förderinstrumente langfristig auszurichten. Damit können sich unsere Betriebe auf die voraussichtlich steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen sukzessive einstellen und entsprechende Kapazitäten aufbauen", erklärt der Handwerkspräsident. Zur langfristigen Planungssicherheit müsse die Bundesregierung darauf achten, dass alle beihilferechtlichen EU-Vorgaben eingehalten werden. Er fordert Bund und Länder auf, sich nun zügig abstimmen, damit die steuerliche Sanierungsförderung zum Jahresanfang 2020 beginnen kann.

Text: / handwerksblatt.de

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