Foto: © Alexander Weiß
HWK des Saarlandes | August 2026
Tag des Handwerks am 17. September
Der Tag des Handwerks findet in diesem Jahr am 17. September auf dem Saarbrücker Schlossplatz statt.
Handwerksbetriebe sollten sich genau darüber informieren, was sie beim Umgang mit E-Rechnungen beachten müssen. (Foto: © andreypopov/123RF.com)
Vorlesen:
Wer seit dem Stichtag 1. Januar 2025 eine E-Rechnung von einem Geschäftspartner erhält, muss diese verarbeiten können – unabhängig von Betriebsgröße oder Umsatz.
Entgegen der reinen E-Rechnung gibt es beim Versand von Rechnungen noch etwas Luft: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen weiterhin als PDF oder in Papierform verschickt werden, sofern der Empfänger zustimmt. Betriebe mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro haben sogar bis Ende 2027 Zeit. Ab dem 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung dann für alle B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend.
Die Zeit bis dahin sollte genutzt werden: Software prüfen, Prozesse anpassen, Steuerberater einbinden.
Hintergrund: Beratung E-Rechung Hintergrund Die Handwerkskammer des Saarlandes berät Mitgliedsbetriebe kostenlos rund um das Thema E-Rechnung.
Kontakt Ansprechpartner ist Artur Hermann (Digitalisierungsberatung), erreichbar unter Tel. 0681 5809145 oder per E-Mail an a.hermann@hwk-saarland.de.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes
Kommentar schreiben