E-Rechnung: Was Betriebe jetzt wissen müssen
Wer seit dem Stichtag 1. Januar 2025 eine E-Rechnung von einem Geschäftspartner erhält, muss diese verarbeiten können – unabhängig von Betriebsgröße oder Umsatz.
Entgegen der reinen E-Rechnung gibt es beim Versand von Rechnungen noch etwas Luft: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen weiterhin als PDF oder in Papierform verschickt werden, sofern der Empfänger zustimmt. Betriebe mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro haben sogar bis Ende 2027 Zeit. Ab dem 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung dann für alle B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend.
Die Zeit bis dahin sollte genutzt werden: Software prüfen, Prozesse anpassen, Steuerberater einbinden.
Hintergrund: Beratung E-Rechung Hintergrund Die Handwerkskammer des Saarlandes berät Mitgliedsbetriebe kostenlos rund um das Thema E-Rechnung.
Kontakt Ansprechpartner ist Artur Hermann (Digitalisierungsberatung), erreichbar unter Tel. 0681 5809145 oder per E-Mail an a.hermann@hwk-saarland.de.
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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