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Um die Mitarbeiter vor gefährlichen A-Stäuben zu schützen, sind Atemschutzmasken Pflicht. (Foto: © Dmitry Kalinovsky /123RF.com)

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Neuer Grenzwert für Baustaub

Betriebsführung

Ab 2019 gilt für besonders gefährliche A-Stäube ein Grenzwert von 1,25 mg pro Kubikmeter. Wir erklären, wie sich Handwerker darauf einstellen können.

Ob beim Anmischen von Mörtel, Abschlagen von Fliesen oder beim Sägen von Laminat: Auf jeder Baustelle entsteht Staub. Ein Teil davon ist relativ harmlos: Partikel, die größtenteils an den Nasenhärchen hängenbleiben, werden als E-Staub (einatembarer Staub) bezeichnet. Winzige Partikel hingegen, die eingeatmet, aber nicht wieder abgehustet werden, sind eine Bedrohung für die Gesundheit. Sie heißen Alveolengängige Stäube (A-Stäube), sind nur 2,5 µm groß und gelangen tief in die Lunge. Dort lagern sie sich in den Lungenbläschen (Alveolen) ab und können zu Lungenfibrose und anderen schweren Erkrankungen wie Silikose, Asbestose und sogar Lungenkrebs führen. Gefährlich sind besonders Stäube von Quarz und Asbest, aber auch Holz- und Metallstäube.

Deswegen hat der Gesetzgeber die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, hier die TRGS 504, entwickelt. Diese Richtlinie konkretisiert die Anforderungen für Arbeiten mit A- und E-Staub. Laut TRGS 504 müssen Arbeitgeber ermitteln, ob und in welchem Umfang Mitarbeiter durch Stäube gefährdet sein könnten. Außerdem sind hier Arbeitsplatz-Grenzwerte (AGW) definiert.

Verbindlicher Wert für A-Stäube

Ab dem 1. Januar 2019 gilt auf allen Baustellen und für alle Gewerke ein verbindlicher Grenzwert von 1,25 mg pro Kubikmeter für A-Stäube. Eine Überschreitung des Grenzwertes ist zwar kurzfristig um das Achtfache möglich. Für die Praxis bedeutet das: Bei achtfacher Überschreitung des Werts viermal pro Schicht über 15 Minuten dürfen die Mitarbeiter in dieser Schicht keinen weiteren Stäuben ausgesetzt werden. Die meisten Handwerksbetriebe werden diesen Grenzwert in keinem Falle erreichen, ohne intensive Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Handwerksbetriebe müssen also das Staubungsverhalten auf ihren Baustellen überprüfen. Dafür lohnt ein Blick auf das Sicherheitsdatenblatt oder auf andere Hinweise der Maschinen- Hersteller. Wer keine Angaben findet, muss die Staubkonzentration in der Atemluft mit speziellen Geräten messen. Ist die Staubkonzentration bekannt und zu hoch, muss man handeln. Der Einsatz von staubärmeren Materialien ist genauso Pflicht wie das Tragen von Atemschutzmasken.

Für die neuen Grenzwerte genügt dies jedoch meistens nicht. Um die Staubbelastung effektiv zu reduzieren, sind technische Lösungen wie Bau-Entstauber, Luftreiniger, Vorabscheider, Absaugbohrer und abgesaugte Handmaschinen geeignet.

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Bau-Entstauber erfüllen die Voraussetzungen der Staubklasse M, so dass sie bei mineralischem Staub eingesetzt werden dürfen. Außerdem sind sie geeignet zum Aufsaugen von bleihaltigen Stäuben, Holzstaub und Mineralwolle. Da sie direkt mit den handgeführten Maschinen verbunden werden können, lässt sich Staub direkt an seiner Entstehungsstelle absaugen.

Wenn das nicht reicht, können zusätzlich Abschottungsmaßnahmen ergriffen werden und Luftreiniger zum Einsatz kommen. Letztere verhindern die Ausbreitung von Staub über den Arbeitsbereich hinaus und ihre besonders hohe Filterleistung (HEPA 13) filtert Schadstoffe aus der Luft heraus.

Übrigens: Ein Luftreiniger kann im staubigen Raum selbst aufgestellt werden, solange der Ansaugschlauch des Geräts nahe der Staubaustrittsstelle positioniert wird. Voraussetzung für den Einsatz eines Luftreinigers ist jedoch die Abgrenzung des Arbeitsbereiches von anderen Räumen. Dies kann mittels mobiler Staubschutzwände geschehen oder durch den temporären Ersatz von Türblättern durch Staubschutztüren erfolgen.

Investitionskosten amortisieren sich

Ganz billig sind die Geräte nicht, aber die Berufsgenossenschaft Bau fördert mit Zuschüssen von bis zu 25 Prozent des Kaufpreises eine Reihe an staubarmer Technik. Die Investition lohnt sich aber: Handwerker, die auf staubarmes Arbeiten achten, begeistern auch ihre Kunden. Denn sauberes Arbeiten ist den Auftraggebern sehr wichtig, zeigt eine Umfrage des Unternehmens Isotec. Als Marketinginstrument ist Staubschutz daher ein ebenso wichtiges Argument wie die Gesundheit. Was also spricht dagegen, staubfreies Arbeiten in die Handwerksleistung einzukalkulieren und dem Kunden mit einem kleinen Mehrbetrag in Rechnung zu stellen? So dürften sich die Kosten binnen Ein- bis Zweijahresfrist amortisieren.

Die Einhaltung der Grenzwerte wird streng kontrolliert, beispielsweise durch die Berufsgenossenschaft Bau. Baustellen ohne staubmindernde Maßnahmen können durch die Kontrolleure geschlossen werden. Deshalb sollte es im eigenen Interesse jedes Handwerkers sein, eine Gefährdungsbeurteilung für Baustäube zu erstellen, um die neuen Grenzwerte einzuhalten.

Der Autor ist Seminarleiter „Staubfreies Arbeiten“ und Berater bei der Firma Team Direkt  

Text: / handwerksblatt.de