Betriebsinhaber, die in Energiesparmaßnahmen investieren, können sich Zuschüsse vom Staat holen. Ein einheitliches Förderprogramm soll für mehr Übersicht und Klarheit sorgen.

Betriebsinhaber, die in Energiesparmaßnahmen investieren, können sich Zuschüsse vom Staat holen. Ein einheitliches Förderprogramm soll für mehr Übersicht und Klarheit sorgen. (Foto: © Neirfy/123RF.com)

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Einheitlichere Förderung für Energiesparer

Betriebsführung

Betriebsinhaber, die in Technik investieren, um im Unternehmen Energie zu sparen, können sich Zuschüsse vom Staat holen. Ab sofort gibt es ein einheitliches Förderprogramm.

Ein "schlankes und adressatenfreundliches Verfahren" soll das neue Investitionsprogramm mit dem sperrigen Namen "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit" bieten. Das verspricht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unter dem neuen Programm bündeln sich ab sofort alle Förderungen für Unternehmer aller Branchen, die in Technik investieren, um im betrieb Energie zu sparen.

Laut BAFA werden alle Maßnahmen berücksichtigt, die den Energieverbrauch senken, indem sie die Strom- und Wärmeeffizienz steigern. Das neue Programm ersetzt bislang bestehende zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung, zur Förderung klimaschonender Produktionsprozesse sowie zur Förderung von Energiemanagementsystemen.

Direkter Zuschuss oder Kredit möglich

Die Förderungen können als direkter Zuschuss beim BAFA oder als Teilschulderlass bei der KfW beantragt werden. Beim Teilschulderlass handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Interessenten können die Anträge über ihre Hausbank bei der KfW oder über das Online-Portal der BAFA stellen.

Gefördert werden sogenannte Querschnittstechnologien wie Pumpen, Motoren oder Ventilatoren, die schnell mehr Effizienz bringen, mit einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Auch wer erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung nutzt, kann sich die Umstellung mit einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschussen lassen.

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Auch technologieoffene Förderung

Auch die Investition in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie in Energiemanagementsoftware zur Unterstützung der Digitalisierung wird vom Staat bezuschusst: mit einer Förderquote von 44 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Schließlich gibt es noch die technologieoffene Förderung von allgemeinen Investitionen, die die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern. Hier liegt die Förderquote bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Maximal sind 10 Millionen Euro pro Antragsteller oder Projekt drin. Weitere Informationen zur Förderung gibt es online beim BAFA oder bei der KfW.

Text: / handwerksblatt.de

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