Wenn der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt, haben Arbeitnehmer wieder ein bisschen mehr Geld auf dem Gehaltszettel (Foto: © bartusp/123RF.com)

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AV-Beitrag könnte auf 2,2 Prozent abgesenkt werden

Betriebsführung

Um weitere 0,3 Prozentpunkte könnte der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung (AV) gesenkt werden, meint das bayerische Handwerk. Grund dafür seien die vollen Kassen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Dank der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt sei das Finanzpolster der Bundesagentur für Arbeit (BA) im vergangenen Jahr weiter angewachsen. Der Jahresabschluss 2018 der BA sei mit einem Überschuss von 6,2 Milliarden Euro besser als erwartet ausgefallen. Deren Rücklagen lägen aktuell bei 23,5 Milliarden Euro. Ein weiterer Anstieg im Jahresverlauf ist nach Einschätzung des Bayerischen Handwerkstages (BHT) wahrscheinlich. "Die vollen Kassen der BA bieten genügend Spielraum, um den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um weitere 0,3 Prozent zu senken", betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde zum 1. Januar 2019 von 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt und entlaste damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis zum Jahr 2022 um rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Die Bildung von Rücklagen sei zwar wichtig, um bei einer Wirtschaftskrise Mehrbelastungen aufgrund erhöhter Ausgaben vor allem für Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld auffangen zu können. Peteranderl: "Der Arbeitsmarkt befindet sich momentan in einer stabilen Verfassung. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Arbeitnehmer und Betriebe weiter zu entlasten."

Text: / handwerksblatt.de

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