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HWK Münster | April 2024
Online-Seminar "Pflegebedürftig – was nun?"
Am Mittwoch, 17. April, lädt das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland "Competentia" zum Online-Seminar "Pflegebedürftig – Was nun?" ein.
Die richtige Entsorgung von Styropor mit HBCD regelt die seit August 2017 gültige POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung. Foto: © Huguette Roe/123RF.com
Vorlesen:
Seit etwa einem halben Jahr gibt es die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung. Sie regelt die Entsorgung von Dämmstoffen auf Styroporbasis mit HBCD.
Am 1. August 2017 ist die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung in Kraft getreten. Die bundesweit gültige Verordnung regelt dauerhaft die Entsorgung von Dämmstoffen auf Styroporbasis (EPS/XPS), die das Flammschutzmittel HBCD enthalten.
Bundesweit gültige Regelungen
Erleichterungen für den Eigentransport in Rheinland-Pfalz
Hintergrund: Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV gibt es online zu finden.
Ansprechpartnerin: Weitere Fragen beantwortet bei der Handwerkskammer der Pfalz Dorothea Ritzer, Im Grein 21, 76829 Landau, Telefon 06341/966452, Fax 06341/966440, E-Mail dritzer@hwk-pfalz.de.
Text: Handwerkskammer der Pfalz; Foto: © Huguette Roe/123RF.com
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