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Länger Zeit für die Steuererklärung 2018

Betriebsführung

Für die Steuererklärung 2018 gelten im neuen Jahr erstmals neue Fristen. Alle können sich dann zwei Monate mehr Zeit lassen.

Jeder, der seine Steuererklärung für 2018 abgeben muss und sich selbst ans Werk macht, hat dafür bis Ende Juli 2019 Zeit, also zwei Monate länger. Bisher war man an die Abgabefrist 31. Mai gewöhnt.

Wer eine Steuererklärung abgeben muss und sich Hilfe beim Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein holt, der braucht die Steuererklärung 2018 sogar erst Ende Februar 2020 abzugeben, darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin. Bisher war in diesem Fall immer der 31. Dezember die Deadline.

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Bei Verspätung werden mindestens 25 Euro fällig

Neu ist auch, dass alle, die die Steuererklärung trotz der längeren Abgabefristen verspätet einreichen, mit einem Verspätungszuschlag und Zwangsgeld rechnen müssen. Wer seine Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums abgibt und keine Fristverlängerung beantragt hat, muss den Verspätungszuschlag zahlen. "Die Höhe des Zuschlags ist gesetzlich festgelegt, sie beläuft sich grundsätzlich auf 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer", erklärt der VLH.

Mindestens muss man allerdings 25 Euro pro verspätetem Monat zahlen. Maximal beträgt der Verspätungszuschlag 25.000 Euro.

Text: / handwerksblatt.de

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