Abbau der kalten Progression
Ab Juli 2019 bekommen Familien zehn Euro im Monat mehr für jedes Kind. Der Weg ist frei für die Erhöhung des Kindergeldes und anderer Steuerentlastungen ab 2019.
Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro angehoben. Das monatliche Kindergeld beträgt damit für das erste und zweite Kind zukünftig 204 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt auch entsprechend. Der Finanzausschuss hatte das Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG) am 7. November abschließend beraten, am 8. November stimmte der Deutsche Bundestag der Erhöhung zu.
"Zusätzlich werden Familien - aber auch alle anderen Steuerpflichtigen - durch die Anhebung des Grundfreibetrages und dem Abbau der kalten Progression entlastet", heißt es da. Der Steuertarif wird an die Inflationsraten (2019 um 1,84 Prozent und 2020 um weitere 1,95 Prozent) angepasst. "Damit kommt es zu keinen Steuererhöhungen durch inflationsbedingte Gehaltserhöhungen", erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Johannes Steiniger.
Zudem steige der Grundfreibetrag für alle Steuerpflichtigen bis zum Jahr 2020 auf 9.408 Euro. Das sei eine Erhöhung um 408 Euro.
Nur ein kleiner Teil der Maßnahmen in diesem Gesetz sei übrigens verfassungsrechtlich vorgeschrieben. "Durch die Maßnahmen ergibt sich eine jährliche Entlastung der Steuerzahler von knapp zehn Milliarden Euro. Fast sechs Milliarden Euro entfallen dabei auf die freiwilligen Maßnahmen.“
Text:
Rainer Fröhlich /
handwerksblatt.de
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