Achtung: Betrug im Namen des Patent- und Markenamts
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor Betrügern, die Markeninhaber per E-Mail zu Zahlungen auffordern. Es handele sich um einen besonders dreisten Betrugsversuch, so das Amt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt vor Betrügern, die Markeninhaberinnen und Markeninhaber vorgeblich zu Überweisungen auffordern. Im einem aktuellen Fall gehe es um gefälschte Schreiben an Markeninhaber, die erstmals per E-Mail verschickt werden - angeblich im Namen der DPMA-Präsidentin.
In dem Schreiben werde zur Zahlung angeblich fälliger Anmeldegebühren auf ein polnisches Konto aufgefordert, so das DPMA. Angehängt sei in den bisher bekannten Fällen auch eine gefälschte Markenurkunde mit dem Logo des DPMA und der gefälschten Unterschrift der Präsidentin Eva Schewior.
Seit Montag, 26. Juni, würden zahlreiche Nachrichten beim Zentralen Kundenservice des DPMA in München eingehen. "Es handelt sich offensichtlich um einen besonders dreisten Versuch, unsere Kundinnen und Kunden zu betrügen", sagte DPMA-Präsidentin Eva Schewior. "Wir hoffen, dass niemand zu Schaden kommt und werden umgehend Strafanzeige erstatten."
In den vergangenen Jahren habe das DPMA ähnliche Betrugsfälle registriert. Zuletzt seien die Zahlungsaufforderungen allerdings mit frankierten Briefen versendet worden. Zudem waren die angeblichen Rechnungen im Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zweiten Führungsebene ausgestellt worden. Zum ersten Mal wurden die Aufforderungen nun per E-Mail und im Namen der DPMA-Präsidentin verschickt. Absender waren verschiedene E-Mail-Adressen.
Folgende Absenderadressen waren dem DPMA bisher bekannt:
- dpma-1@minister.com
- dpma_6@mail.com
- dpma-11@minister.com
- dpma_3@minister.com
- dpma-10@minister.com
- dpma-2@minister.com
- dpma_4@minister.com
Das DPMA stellt keine Rechnungen
Das DPMA ruft dazu auf, grundsätzlich auf keine derartigen Zahlungsaufforderungen einzugehen. Die Behörde weist darauf hin, dass von offizieller Seite für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen versendet würden.
In Empfangsbestätigungen, die das Amt im Nachgang zu einer Markenanmeldung verschickt, würden lediglich Gebühreninformationen gegeben. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren sei jeder Anmelder selbst verantwortlich.
Für die Veröffentlichung der Schutzrechte in den amtlichen Registern würden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. An das DPMA gerichtete Überweisungen sollten ausschließlich auf das Konto der Bundeskasse mit der IBAN DE84 7000 0000 0070 0010 54 überwiesen werden.
Allen Betroffenen, die auf solche Zahlungsaufforderungen hin bereits Geld überwiesen haben, rät das DPMA, unbedingt selbst Anzeige zu erstatten. Wer solche Schreiben erhalten hat, könne sie dem Amt schicken, damit sie dessen Anzeige beigefügt werden können.
Woran man zweifelhafte Schreiben erkennt
Bürger würden immer wieder illegalerweise zur Zahlung vermeintlicher Gebühren aufgefordert oder mit zweifelhaften Angeboten konfrontiert, betont das Amt. Der Angebotscharakter der Schreiben sei häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar und ergebe sich oft erst bei genauer Lektüre eines kleingedruckten Textes oder der teilweise rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so das DPMA.
Wer derartige Schreiben mit Zahlungsaufforderungen für Schutzrechte erhalte, sollte diese daher immer genau prüfen. Hinweise darauf, dass es sich nicht um ein amtliches Schreiben handelt, seien zum Beispiel eine Kontoverbindung der Firma im Ausland, etwa in Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG) oder ein vorausgefüllter Überweisungsträger.
Quelle: DPMA
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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