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Assistierte Ausbildung für Förderbedürftige

Für sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte junge Menschen gibt es die assistierte Ausbildung. Ein Ausbildungsbegleiter hilft ihnen dabei, eine Lehre zu beginnen und sie erfolgreich zu beenden.

   Junge Verhaltensauffällige, Legastheniker, Spätaussiedler oder Alleinerziehende – sie alle tun sich mitunter schwer, eine Ausbildungsstelle zu bekommen. Die assistierte Ausbildung soll jungen Menschen mit Startschwierigkeiten den Weg ins duale System und damit zu einem Berufsabschluss erleichtern. Ausbildungsbegleiter, Sozialpädagogen und Lehrkräfte stehen ihnen und dem Ausbildungsbetrieb dabei während der gesamten Lehre zur Seite.

"Gefördert werden Jugendliche, die eine betriebliche Berufsausbildung nicht ohne die assistierte Ausbildung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen können", verdeutlicht Roswitha Alich-Meyer, Beraterin bei der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit. Zur Zielgruppe zählen etwa sozial Benachteiligte und Lernbeeinträchtigte, darunter auch Menschen mit Behinderungen. Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren. In der Regel haben die Teilnehmer noch keine berufliche Erstausbildung und sind nicht vollzeitschulpflichtig. Sie sollen aber ausbildungsreif und für einen Beruf geeignet sein.

Bildungsträger und Ausbildungsbetrieb schließen eine Vereinbarung ab

Für die erfolgreiche Umsetzung müssen alle Akteure eng kooperieren. Dazu gehören Bildungsträger, Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen sowie die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter. "Den Betrieben ist von Beginn an eine intensive Begleitung anzubieten. Zwischen ihnen und dem Bildungsträger wird hierzu eine Kooperationsvereinbarung geschlossen", erklärt Roswitha Alich-Meyer. Alle Fäden laufen beim Ausbildungsbegleiter zusammen, der von einem Bildungsträger beschäftigt wird. Er soll sich vom ersten Tag der Lehre bis zur Gesellenprüfung individuell um den förderbedürftigen Azubi kümmern.

Phase eins: Vorbereitung auf die Ausbildung

Die assistierte Ausbildung besteht aus zwei Abschnitten. Während der ersten Phase werden die Jugendlichen auf die Praxis vorbereitet. Sie kann bis zu sechs Monate dauern. Pro Woche sind 39 Stunden vorgesehen – unter anderem für eine Standortbestimmung, die Unterstützung bei der Berufswahl, die Lehrstellensuche, das Bewerbungstraining oder ein Praktikum in einem potenziellen Ausbildungsbetrieb. Sind die Jugendlichen bereits fit für die Lehre und wissen, was sie beruflich machen möchten, können sie die erste Phase überspringen. In der ersten Phase nehmen die Ausbildungsbegleiter auch Kontakt zu möglichen Lehrbetrieben auf. Sie helfen ihnen bei der Auswahl eines Bewerbers, unterstützen sie bei allen Fragen der Ausbildereignung, beantragen zusammen mit ihnen eventuelle Fördermittel oder bereiten den Ausbildungsvertrag unterschriftsreif vor.

Phase zwei: Ausbildung im Betrieb

Phase zwei ist die Ausbildung im Betrieb. Aufgabe des Ausbildungsbegleiters ist es, für einen reibungslosen Ablauf der Lehre zu sorgen und den Übergang in Beschäftigung vorzubereiten. Den Betrieben soll er viele bürokratische Aufgaben abnehmen. Dazu gehört etwa, den Azubi bei der Berufsschule und zu Prüfungen anzumelden. Er unterstützt und informiert die betrieblichen Ausbilder, führt regelmäßige Gespräche ihnen sowie mit dem Betriebsinhaber und den Berufsschullehrern.

Ende 2014 haben sich Politik, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt. Mit ihrer Allianz für Aus- und Weiterbildung wollen sie die duale Ausbildung in Deutschland stärken. Ein Teil des großen Maßnahmepakets ist die assistierte Ausbildung. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung hat sich aber auch zum Ziel gesetzt, das Instrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen auszubauen. Seit dem 1. Mai ist eine Förderung für alle jungen Menschen möglich, die ohne ausbildungsbegleitende Hilfen eine Einstiegsqualifizierung oder eine erste betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen können.
Für die Jugendlichen ist der Ausbildungsbegleiter eine Art großer Bruder. Er schaltet sich bei Krisen und Konflikten ein, hält Kontakt zu den Eltern, organisiert Nachhilfe bei schulischen Problemen, gibt Tipps zum richtigen Verhalten. Damit die Auszubildenden in der Lehre mithalten können, bekommen sie zusätzliche Unterstützung. "Grundsätzlich sind mindestens vier Unterrichtsstunden pro Woche während der gesamten Ausbildung vorgesehen – soweit es keine anderen Vereinbarungen mit dem Betrieb gibt, ist der Unterricht außerhalb der Arbeits- bzw. Berufsschulzeit, erforderlichenfalls auch samstags, anzubieten. Dies gilt auch für Ferienzeiten der Berufsschule", erklärt Roswitha Alich-Meyer. Ist mehr Zeit erforderlich, beispielsweise vor einer Prüfung, kann auf bis zu neun Unterrichtsstunden aufgestockt werden.

Vier Wege, wie Jugendliche und Betriebe zusammen kommen

Zum Arbeitgeberservice der BundesagenturAusbilder und Azubi finden auf unterschiedlichen Wegen zueinander: Die Betriebe können bei der Arbeitsagentur fragen, ob ein förderungsbedürftiger Jugendlicher gemeldet ist. Haben sie bereits einen Bewerber, der unter Umständen für die assistierte Ausbildung in Frage kommt, müssen sie den Arbeitgeberservice der BA kontaktieren. Doch auch die Ausbildungsbegleiter, der Arbeitgeberservice oder die Ausbildungsstellenakquisiteure der BA können initiativ werden, indem sie auf die Betriebe zugehen.

Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Jugendlichen und dem Betrieb vor dem Beginn der zweiten Phase abgeschlossen. "Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben von der assistierten Ausbildung unberührt", stellt Roswitha Alich-Meyer fest. Das betrifft etwa die Bezahlung. Die Ausbildungsvergütung übernimmt also der Betrieb. "Die Kosten der assistierten Ausbildung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit", so die Beraterin.

Bernd Lorenz; Foto: 123rf
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Text: / handwerksblatt.de