Förderung für Aus- und Weiterbildung nutzen
Für die Aus- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten können Handwerksbetriebe zahlreiche Fördermöglichkeiten des Landes Brandenburg und des Bundes in Anspruch nehmen.
Ein Überblick über wichtige Förderangebote: Das Aufstiegs-BAföG unterstützt bei der Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Dazu zählen auch die Weiterbildung zum Handwerksmeister, zum kaufmännischen Fachwirt oder zum geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung. Das Aufstiegs-BAföG fördert die berufliche Weiterbildung öffentlicher und privater Träger sowohl in Voll- als auch in Teilzeit. Es werden Beiträge zum Lebensunterhalt, anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen, Prüfungsgebühren und Meisterprüfungsprojekten sowie zinsgünstige Darlehen gewährt. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildungsmaßnahmen bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen erfüllen.
Förderungsmöglichkeiten
Für Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren kann der Antragsteller einkommens- und vermögensunabhängig 15.000 Euro Förderung erhalten: 50 Prozent als rückzahlungsfreier Zuschuss und 50 Prozent als zinsgünstiges Darlehen der staatlichen Förderbank KfW. Für das Meisterstück werden bis zu 2.000 Euro Förderung gezahlt. Die Beiträge zum Lebensunterhalt bei dem Besuch eines Vollzeitlehrgangs sind abhängig von Einkommen und Vermögen des Antragstellers, gegebenenfalls auch vom Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners. Die genauen Konditionen finden sich unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Auch das Land Brandenburg entlastet Handwerksbetriebe bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Diese können den Bildungsscheck in Anspruch nehmen. Er beinhaltet einen Zuschuss von 60 Prozent zu den Weiterbildungskosten inklusive der Prüfungsgebühren. Maximal beträgt der Zuschuss 3.000 Euro pro Weiterbildung und Antrag. Das Programm läuft bis zum 30. Juni 2027. Anträge sind über das Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen.
Die Handwerksbetriebe selbst können sich Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung im Unternehmen fördern lassen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren. Für die Anzahl der Qualifizierungen und Teilnehmenden je Antrag gibt es keine Obergrenze. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls online bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Auch in der Ausbildung können Handwerksbetriebe Zuschüsse erhalten, insbesondere wenn sie sich Jugendlichen widmen, die bisher nicht in den Arbeitsmarkt integriert wurden. Die Einstiegsqualifizierung ist ein solches Sonderprogramm für bisher nicht vermittelte junge Menschen. Die Agentur für Arbeit bezuschusst dabei die Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Zudem zahlt die Arbeitsagentur eine Pauschale für die Sozialversicherung und auch Fahrtkosten.
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Text:
Karsten Hintzmann /
handwerksblatt.de
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