Untersuchungsberechtigungsschein jetzt digital
Den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS), den Jugendliche für den Arztbesuch vor Start einer Ausbildung brauchen, gibt es seit 1. Oktober in NRW auch digital. Der Gang zum Bürgerbüro entfällt dadurch.
Jugendliche müssen beim Start einer Ausbildung zuerst von einem Arzt untersucht werden. Das heißt für Arbeitgeber, dass sie die Jugendlichen erst beschäftigen dürfen, wenn diese ihnen zuvor eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung vorgelegt haben. Die Jugendlichen brauchen für die Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsscheins (UBS). Üblicherweise müssen sie beim örtlichen Bürgerbüro den Schein beantragen, zum 1. Oktober ist der UBS in Nordrhein-Westfalen digitalisiert worden - der Gang aufs Amt fällt weg.
Hier geht es zum Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein.
Der oder die Jugendliche erhält online über das Smartphone einen digitalen UBS inklusive einer UBS-ID und kann diesen ohne Zwischenschritte direkt für die ärztliche Untersuchung nutzen. Zuvor muss man mit der Ausweis-App den Ausweis scannen und einige Daten ausfüllen. Ab 16 dürfen die Jugendlich das auch selbst machen. Außerdem kann man dort auch einen Erhebungsbogen runterladen, den die Eltern ausfüllen und unterschreiben müssen. Die analoge Anmeldung beim örtlichen Bürgerbüro ist übrigens weiterhin möglich.
Die Untersuchungen sollen verhindern, dass die unter 18-Jährigen mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden. Die Untersuchung schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vor.
NRW-Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont: "Dem akuten Fachkräftemangel kann nur begegnet werden, wenn wir schon bei den Fachkräften von morgen, den jungen Beschäftigten, ansetzen. Mir ist wichtig, unnötige bürokratische Hürden für Jugendliche und Betriebe abzubauen und dafür natürlich auch die Digitalisierung aktiv zu nutzen."
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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