Baustellen müssen immer git gesichert sein, um Passanten und Arbeiter zu schützen.

Baustellen müssen immer gut gesichert sein, um Passanten und Arbeiter zu schützen. (Foto: © johan2011/123RF.com)

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Auto stürzt in Baugrube, Unternehmen haftet

Weil eine Baustelle nicht richtig abgesichert war, fuhr eine Autofahrerin in einen Graben. Die Baufirma muss ihr den Schaden ersetzen, urteilte das Landgericht Frankenthal.

Grundsätzlich gilt: Bei Straßenbauarbeiten muss der Betrieb dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden und deutlich vor den Gefahren warnen. In dem aktuellen Fall des Landgerichts Frankenthal genügte es nicht, dass man die Hausverwaltung informiert und "irgendwo auf der Straße Warnschilder aufgestellt" hatte. Denn das führte dazu, dass ein Auto im Baugraben landete.

Der Fall

Ein Bauunternehmen hatte bei Straßenarbeiten vor einem Wohnhaus einen Graben zwischen Bürgersteig und Straße ausgehoben. Eigentlich war diese Lücke auch mit Stahlplatten abgedeckt, über die man mit dem Auto fahren konnte. An einem Tag im Februar 2021 war das allerdings nicht so. Denn da wurde in dem Graben gearbeitet und und die Platten wurden dafür entfernt.

Einer Bewohnerin wurde das zum Verhängnis: Sie fuhr mit ihrem Auto aus der Tiefgarage und landete prompt mit den Vorderrädern im Graben. Für den Schaden von 6.000 Euro verlangte sie vom Bauunternehmen Ersatz und zog vor Gericht.

Das Urteil

Das Landgericht Frankenthal gab ihr recht und verurteilte die Baufirma dazu, den Schaden zu ersetzen. Die Bauarbeiter hätten ihre Pflicht zur umfassenden Sicherung der Baustelle verletzt, erklärten die Richter. Der Graben sei für die aus der Tiefgarage kommende Frau nicht sichtbar gewesen. Zwar habe sie als Anwohnerin von den Bauarbeiten gewusst, aber es sei nicht ihre Aufgabe, sich zu vergewissern, dass man auch gefahrlos aus der Garage fahren könne. Stattdessen hätte das Bauunternehmen deutlich auf die Gefahr durch den geöffneten Graben hinweisen müssen. Die üblichen Warnschilder an der Baustelle reichten in dieser Situation nicht aus, so das Urteil.

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Hinzu komme, dass der Graben sich noch nicht einmal eine Fahrzeuglänge von der Ausfahrt entfernt befand. Dem Bauunternehmen zufolge hätte sich zwar ein Mitarbeiter an der Garagenausfahrt positioniert, um die Ausfahrenden zu warnen. Dieser hatte allerdings kurz vor dem Unfall den Posten verlassen.

Landgericht Frankenthal, Urteil vom 25. März 2022, Az. 9 O 32/21

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Text: / handwerksblatt.de

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