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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
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August 2014
Jede Person, die legal in der EU ansässig ist, kann künftig ein Konto eröffnen – auch wenn sie keinen festen Wohnsitz hat.
Das "Basis-Girokonto" soll Kunden ermöglichen, Geld einzuzahlen, abzuheben und Überweisungen innerhalb der EU vorzunehmen. Nach dem Europäischen Parlament haben nun auch die Mitgliedstaaten der neuen Richtlinie zugestimmt. Die Mitgliedstaaten haben nun 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Für den Verbraucher ist ein Bankkonto unverzichtbar. Deshalb soll jeder Bürger in der Europäischen Union (EU) Zugang zu einem Bankkonto haben und Verbraucher befähigt werden, genau diejenigen Produkte auszuwählen, die am besten zu ihnen passen.
Basis-Girokonten sollen auch bei einer ausreichenden Zahl an Banken im jeweiligen EU-Heimatland angeboten werden. Die Mitgliedstaaten sollen gewährleisten, dass die Basiskonten nicht nur von Kreditinstituten angeboten werden, die lediglich Online-Dienste anbieten.
Verbraucher sollen außerdem transparente Informationen über die Kontogebühren und Zinsen erhalten, damit verschiedene Angebote leichter verglichen werden können. Diese Informationen sollen EU-weit standardisiert werden. In jedem Mitgliedsstaat muss es mindestens eine unabhängige Internetseite geben, die Gebühren und Zinssätze der Kreditinstitute miteinander vergleicht. Die Banken sollen verpflichtet werden, ihre Kunden darüber zu informieren, dass sie ein Basis-Girokonto anbieten.
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