Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. (Foto: © VFF / SIEGENIA GRUPPE)

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Barrierefrei Umbauen: Ab sofort gibt es wieder den KfW-Zuschuss

Betriebsführung

Wer 2021 einen Handwerker beauftragt, um seine Wohnung oder sein Haus barrierefreier zu gestalten, kann jetzt wieder einen Zuschuss über die KfW erhalten. 130 Millionen Euro stehen für Mieter und Eigentümer bereit. Lesen Sie, wie der Staat den Umbau fördert.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für das Jahr 2021 auf 130 Millionen Euro festgelegt, 30 Millionen mehr als in 2020. Die Zuschüsse können ab sofort bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. 

Die KfW fördert Baumaßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren etwa im Bad, im Treppenhaus oder an Türen reduziert werden. Seit 2009 wurden knapp 500.000 Wohneinheiten mithilfe der Zuschuss-Förderung umgebaut. Insgesamt wurden die Auftraggeber mit 4,1 Milliarden Euro unterstützt.

Bis zu 6.250 Euro werden von der KfW erstattet

Die Nachfrage ist jedes Jahr groß: Im Jahr 2020 standen für das Förderprogramm 100 Millionen Euro bereit, im Zuge des Konjunkturpakets wurde die Förderung um weitere 50 Millionen Euro aufgestockt. Trotzdem war der Fördertopf für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) im November ausgeschöpft. Jetzt stehen die neuen Mittel bereit.

Zu den beliebtesten Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Maximal gibt es 5.000 Euro. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Einbau und Umbau nur durch einen Fachhandwerker 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Einbau beziehungweise die Nach­rüstung durch ein Fach­unter­nehmen des Bauhand­werks durchgeführt wird. Und der Antrag auf die Förderung muss immer vor Beginn des Umbaus gestellt werden. Die meisten Handwerker kennen das Prozedere und unterstützen ihre Kunden dabei. 

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Infos Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen. Fragen zu den Fördermöglichkeiten beantwortet die KfW unter Telefon 0800 / 539 9002 (kostenfrei) oder im Internet.


Quelle: KfW; BMI

Text: / handwerksblatt.de

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