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HWK Trier | Mai 2025
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Zeit haben Rentner ja – jetzt müssen sie auf die Erstattung ihrer zuviel gezahlten Krankenkassenbeiträge warten. (Foto: © ljupco/123RF.com)
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März 2020
Seit Jahresbeginn gibt es einen neuen Freibetrag bei der betrieblichen Altersvorsorge. Doch die Betriebsrentner müssen sich gedulden, bis ihnen die zu viel gezahlten Beiträge erstattet werden.
Rund vier Millionen pflichtversicherte Betriebsrentner gibt es in Deutschland. Seit 1. Januar 2020 sollen sie nur noch dann für ihre Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, wenn sie mehr als 159,25 Euro im Monat (in 2020) erhalten. Der neue Freibetrag hat die bis dahin geltende Freigrenze ersetzt.
Die Rentner mussten sich aber ein paar Monate gedulden. Die Kranken- und Versorgungskassen konnten ihre technischen Systeme nicht rechtzeitig umstellen, um die Beiträge neu zu berechnen.
Hier finden Sie alle Infos zum neuen Freibetrag bei der betrieblichen AltersvorsorgeDer Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) teilt mit, dass der Freibetrag "im Lauf dieses Jahres" rückwirkend zum 1. Januar 2020 berücksichtigt wird. Das Betriebsrentenfreibetragsgesetz sei erst am 12. Dezember 2019, also kurz vor dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2020, im Bundestag verabschiedet worden.
Es sei schon vorher klar gewesen, so der GKV-Spitzenverband, "dass für die Zahlstellen der Versorgungsbezüge und für die Krankenkassen eine sofortige Umsetzung nicht möglich ist". Man arbeite aber mich Hochdruck daran. 46.000 solcher Zahlstellen gibt es.
Die zwischenzeitlich zu viel gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung würden den Mitgliedern, sobald die Technik es zulässt, dann aber automatisch erstattet. Wichtig deshalb: Betroffene müssen keinen gesonderten Antrag stellen.
Bei Versicherten, die nur einen Versorgungsbezug erhalten, wird in den nächsten Monaten der Freibetrag bei der monatlichen Auszahlung der Betriebsrente berücksichtigt. Die seit Jahresbeginn zu viel gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung werden zurückgerechnet beziehungsweise erstattet. Laut GKV betrifft das die meisten der Betriebsrentner.
Einen einheitlichen Termin hierfür gebe es allerdings nicht.
Bei den Versicherten, die mehrere Betriebsrenten beziehen, muss für die Prüfung und Feststellung des Anspruchs auf einen Freibetrag zunächst das Zahlstellen-Meldeverfahren angepasst werden, damit der Beitrag weder mehrfach noch unvollständig berücksichtigt wird. Anschließend werden die zu viel gezahlten Beiträge erstattet.
Diese Änderung des Meldeverfahrens werde zum 1. Oktober 2020 umgesetzt.
Betriebsrente minus Freibetrag von 159,25 Euro (im Jahr 2020) gleich XX Euro. Die XX Euro werden dann verbeitragt. (14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag; in den Rechenbeispielen 1,1 Prozent) macht XY Euro als Beitrag zur Krankenversicherung
Quelle: GKV
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