Bürgschaftsbanken: Corona-Hilfen verlängert
Bürgschaftsbanken besichern in der Corona-Krise verstärkt Kredite durch eine Ausfallbürgschaft. Die Fördermöglichkeiten wurden erweitert, Entscheidungsprozesse vereinfacht. Diese Corona-Hilfen hat der Bund bis Ende Juni 2021 verlängert.
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmer und Freiberufler, wenn diese ihrem Kreditinstitut keine ausreichenden Sicherheiten stellen können. Die Bundesregierung hatte die Fördermöglichkeiten der privaten Bürgschaftsbanken im Rahmen des Corona-Hilfspakets ausgeweitet. Die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 befristete Ausweitung wird nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert, das meldet der Verband deutscher Bürgschaftsbanken.
Finanzierungsportal Im Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken finden interessierte Unternehmen die Bürgschaftsbank in ihrem Bundesland .
Unter anderem liegt die Bürgschaftsobergrenze momentan bei 2,5 Millionen Euro (vorher 1,25 Millionen Euro), der Bund übernimmt durch eine höhere Rückbürgschaft mehr Risiko und es gibt verschiedene Maßnahmen, damit Entscheidungen schneller getroffen werden.
Die erweiterten Angebote wurden nach Angaben des Verbandes bis Ende November bundesweit schon von etwa 4.600 Unternehmen genutzt – über ein Drittel mehr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Es wurden demnach Kredite von über 1,3 Milliarden Euro durch die Bürgschaftsbanken abgesichert.
Über die Finanzierungsplattform finanzierungsportal.ermoeglicher.de können Unternehmer, Freiberufler, Gründer und Nachfolger Finanzierungsanfragen online stellen. Eine Kontaktaufnahme kann aber auch ganz klassisch durch die Hausbank, die Handwerkskammer oder IHK, eine andere Kammer oder den Berater erfolgen.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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