Das Archivfoto zeigt ein Denkmal, das bei einem früheren Wettbewerb ausgezeichnet wurde.

Das Archivfoto zeigt ein Denkmal, das bei einem früheren Wettbewerb ausgezeichnet wurde. (Foto: © Roland Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz)

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Denkmäler aus Nordrhein-Westfalen gesucht

Engagierte Denkmal-Eigentümer und qualifizierte Handwerksbetriebe werden jährlich mit "Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege" ausgezeichnet. Dafür werden jetzt Vorschläge aus NRW gesucht.

Auch 2026 schreiben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) den Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege aus. Einmal im Jahr wird der Preis in zwei Bundesländern verliehen. In diesem Jahr sind das Nordrhein-Westfalen und die Hansestadt Bremen.

Vorschläge und Bewerbungen aus Nordrhein-Westfalen – ob Fachwerk-Wohnhaus, Vierkanthof, Turmhaus oder Burg –  können bis zum 26. April 2026 an den ZDH geschickt werden (bundespreis@zdh.de). Ausgezeichnet werden zum einen die privaten Denkmaleigentümer und zum anderen die beteiligten Handwerksbetriebe. Die letzte Ausschreibung in NRW war 2017.

➡️ Richtlinien und das Anmeldeformular findet man hier: denkmalschutz.de/bundespreis 

Für die Eigentümerpreise kann die Jury pro Bundesland Preisgelder in Höhe von 30.000 Euro vergeben. Durch die Auslobung dieses Preises versprechen sich Handwerk und Denkmalpflege Werbung für die erforderliche hohe Qualität bei Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen, gerade auch in Privatbesitz, heißt es. 

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Die Handwerkskammern erhoffen sich durch diese Aktion mehr Interesse an den handwerklichen Berufen im nachhaltigen und ressourcenschonenden Bauen. Zudem soll der Preis Handwerker motivieren, sich verstärkt in den Fortbildungszentren für Handwerk in der Denkmalpflege zu qualifizieren - etwa in NRW die Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld.

Die Preise für NRW werden am 13. Oktober durch Ministerpräsident Hendrik Wüst verliehen.

Beteiligte Partner in NRW Die Ausschreibung des Preises in NRW erfolgt in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung der beteiligten Fachämter, dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW als Oberster Denkmalschutzbehörde, der Staatskanzlei, der Architektenkammer NRW sowie dem Handwerkskammertag NRW und den Handwerkskammern Aachen, Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, Dortmund, zu Köln, Münster und Südwestfalen.

Quelle: Deutsche Stiftung Denkmalschutz

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Text: / handwerksblatt.de

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