Ein Mann tippt auf seine Smartwatch, die er am linken Handgelenk trägt. Er sitzt vor einem Laptop. Unter seinem linken Unterarm befindet sich ein Terminkalender. Im Hintergrund ist ein brauner Kaffeebecher aus Pappe mit einem weißen Plastikdeckel zu sehen.

Die Frist für die aktuelle Förderrunde von "AusbildungWeltweit" endet am 24. Februar 2026 um 13 Uhr. Es geht um Auslandsaufenthalte, die zwischen Juni 2026 und Mai 2027 geplant sind. Das vom Bundesbildungsministerium geförderte Programm ermöglicht Auszubildenden, Ausbildern und Lehrkräften einen mehrtägigen bis mehrmonatigen Auslandsaufenthalt. (Foto: © AusbildungWeltweit )

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AusbildungWeltweit: Bis 24. Februar Auslandsaufenthalte beantragen

Betriebsführung

Das Förderprogramm AusbildungWeltweit geht in die nächste Runde. Die Anträge auf einen Auslandsaufenthalt in der beruflichen Bildung können bis zum 24. Februar um 13 Uhr im Projektportal eingereicht werden.

Das Programm AusbildungWeltweit ermöglicht Auszubildenden in dualer oder vollzeitschulischer Ausbildung ein dreiwöchiges bis dreimonatiges Auslandspraktikum, indem es sie mit einem Zuschuss für An- und Abreise sowie für jeden Arbeitstag vor Ort unterstützt. Außerdem werden betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder für eigene Lernaufenthalte in der Partnereinrichtung gefördert, die ihrer Qualifizierung in Bezug auf Ausbildungsinhalte oder Ausbildungsmethoden dienen. Auch vorbereitende Besuche zur Vorbereitung und Planung zukünftiger Aufenthalte im Ausland können über das Förderprogramm bezuschusst werden.

Förderzeitraum

Der aktuelle Aufruf gilt für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 1. Juni 2026 und dem 31. Mai 2027 umgesetzt werden können. Ausreisen könnten entsprechend frühestens ab dem 1. Juni 2026 erfolgen, der letzte Rückflug sei spätestens mit Rückkehr am 31. Mai 2027 Buchungen wie etwa Flüge und Unterkunft können laut AusbildungWeltweit nach Erhalt der Förderzusage erfolgen. Die Aufenthalte sollten so geplant werden, dass man genug Zeit hat, um Visa, Flüge, Unterkünfte oder ähnliches zu buchen.

Ende der Antragsfrist

Ausbildungsbetriebe, Kammern, Berufsschulen und andere Einrichtungen der Berufsausbildung können einen Förderantrag in das Projektportal einreichen. Die Frist endet am 24. Februar 2026 um 13 Uhr. Das Projektportal wird jeweils ca. vier Wochen vor der Frist für die Antragstellung freigeschaltet. Anschließend werden die vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von 14 Tagen nach Antragsfrist per Post eingereicht, so AusbildungWeltweit.

Aufenthalte, die noch in 2026 stattfinden sollen, müssen innerhalb dieser Frist beantragt werden, da die nächste Antragsfrist ab 8. Oktober 2026 bereits Aufenthalte der neuen Förderrunde ab dem 1. Februar 2027 abdeckt.

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Hilfestellung für Antragsteller

AusbildungWeltweit stellt Informationen bereit, die Antragsteller unterstützen sollen. Dazu gehören etwa Videoanleitungen zur Nutzung des Projektportals auf YouTube. Außerdem bietet das Programm-Team von AusbildungWeltweit seine Unterstützung bei der Antragstellung an und steht auch für Fragen zur Verfügung. Es ist dienstags von 12 bis 16 Uhr sowie mittwochs, donnerstags und freitags von 9:30 bis 12 Uhr unter 0228/107-1611 oder per E-Mail unter ausbildung-weltweit@bibb.de zu erreichen. Am ersten Mittwoch eines Monats wird außerdem die Möglichkeit geboten, an einer Online-Programmberatung teilzunehmen.

Quelle: AusbildungWeltweit

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Text: / handwerksblatt.de

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