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Corona: Neue Informationspflicht für Arbeitgeber

Betriebsführung

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten neuerdings über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und die Corona-Impfung informieren. Die BG Bau hilft mit Aushängen und einer neuen Unterweisungshilfe.

Am 10. September 2021 ist die aktualisierte Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Unternehmen sind jetzt verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Corona-Schutzimpfung zu informieren.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bietet Betrieben der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen Instrumente. Zum Beispiel eine neue Unterweisungshilfe und eine Sonderseite mit Hintergrundinformationen, Aushängen und Plakaten zum Thema Corona-Impfung.

Hintergrund Lesen Sie hier, was sich seit dem 10. September in der Corona-Arbeitsschutzverordnung geändert hat. Zum Beitrag

In der neuen Unterweisungshilfe der BG Bau werden

  • Gesundheitsgefährdungen,
  • Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus und
  • die Impfthematik behandelt.

Das Schulungsmaterial richtet sich an Unternehmen und Verantwortliche im Betrieb und unterstützt bei der Unterweisung der Beschäftigten.

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Auf einer Sonderseite zu Corona-Schutzimpfungen der BG BAU gibt es außerdem weitere Medien, Aushänge, Plakate und aktuelle Informationen rund um das Thema Schutzimpfung gegen Covid-19.

AMD der BG Bau impft mit

Unter anderem gibt es hier auch Informationen des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU), der sich an den Corona-Schutzimpfungen in Deutschland beteiligt. Geimpft wird in den Zentren des AMD der BG BAU sowie gegebenenfalls auch mobil vor Ort im Unternehmen.   

Quelle: BG Bau

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Text: / handwerksblatt.de

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