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In Zeiten von Corona haben viele Betriebe Umsatzeinbußen. Mieter von Gewerberäumen können jetzt aber auf Entlastung hoffen. (Foto: © Robert Przybysz/123RF.com)
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7. Dezember 2020
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will das Mietrecht ändern, um Gewerbemieter in der Corona-Krise zu unterstützen.
Der Laden muss wegen Corona schließen, aber die Miete ist trotzdem weiter fällig. Für viele Mieter eine ungerechte Regelung. So sieht die aktuelle Rechtslage aber aus. Mehrere Gerichte haben in der letzten Zeit entsprechende Urteile gefällt. Gewerbemieter, die von der Corona-Krise betroffen sind, will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht nun mit einer Änderung des Mietrechts entlasten, berichtet unter anderem die FAZ.
Gewerbetreibende, die wegen der pandemiebedingte Schließung Umsatzeinbußen erleiden, sollen sich gegenüber dem Vermieter auf eine "Störung der Geschäftsgrundlage" berufen können. Das Gesetz soll dies klarstellen. Die Betroffenen können dann über eine Anpassung ihrer Mietzahlungen verhandeln. Das bedeute aber nicht, dass die Mieter automatisch einen Anspruch auf Mietminderung hätten, stellte Lambrecht gegenüber der Funke-Mediengruppe klar. Immer müsse der Einzelfall und die konkreten Verträge geprüft werden. Notfalls sollten die Gerichte feststellen, ob der Mieter eine Anpassung des Vertrags verlangen kann.
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