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HWK Trier | August 2022
Neue Meisterkurse starten im September – noch Plätze frei
Im September starten die neuen Meisterkurse der Handwerkskammer Trier. Interessierte können sich noch anmelden!
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Mobilität | August 2022
Vom simplen Zelt bis zum Luxusliner oder Expeditionsmobil – der CARAVAN SALON zeigt die komplette Bandbreite für Outdoor-Enthusiasten. Welche Neuheiten auf den Ständen der Aussteller zu entdecken sind, verrät diese kleine Übersicht.
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Mobilität | August 2022
Caravaning 2022: In der 61. Auflage und noch immer unter Corona-Bedingungen zeigt sich der CARAVAN SALON vom 27. August bis 4. September größer denn je mit der gesamten Bandbreite des Caravaning für jeden Anspruch und jeden Geldbeutel.
In Zeiten von Corona haben viele Betriebe Umsatzeinbußen. Mieter von Gewerberäumen können jetzt aber auf Entlastung hoffen. (Foto: © Robert Przybysz/123RF.com)
Dezember 2020
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will das Mietrecht ändern, um Gewerbemieter in der Corona-Krise zu unterstützen.
Der Laden muss wegen Corona schließen, aber die Miete ist trotzdem weiter fällig. Für viele Mieter eine ungerechte Regelung. So sieht die aktuelle Rechtslage aber aus. Mehrere Gerichte haben in der letzten Zeit entsprechende Urteile gefällt. Gewerbemieter, die von der Corona-Krise betroffen sind, will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht nun mit einer Änderung des Mietrechts entlasten, berichtet unter anderem die FAZ.
Gewerbetreibende, die wegen der pandemiebedingte Schließung Umsatzeinbußen erleiden, sollen sich gegenüber dem Vermieter auf eine "Störung der Geschäftsgrundlage" berufen können. Das Gesetz soll dies klarstellen. Die Betroffenen können dann über eine Anpassung ihrer Mietzahlungen verhandeln. Das bedeute aber nicht, dass die Mieter automatisch einen Anspruch auf Mietminderung hätten, stellte Lambrecht gegenüber der Funke-Mediengruppe klar. Immer müsse der Einzelfall und die konkreten Verträge geprüft werden. Notfalls sollten die Gerichte feststellen, ob der Mieter eine Anpassung des Vertrags verlangen kann.
Bis Ende Juni gab es bereits einen Corona-Sonderkündigungsschutz für Mieter bei pandemiebedingten Zahlungsrückständen.
GewerbemietverträgeLesen Sie hier > Zehn Fragen und Antworten zum Gewerbemietrecht
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