Wie sich der erhöhte Mindestlohn auf Mini-Jobber und die Flexirente auswirkt erklärt die Minijob-Zentrale.

Wie sich der erhöhte Mindestlohn auf Mini-Jobber und die Flexirente auswirkt erklärt die Minijob-Zentrale. (Foto: © gwolters/123RF.com)

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Das ändert sich 2017 für Mini-Jobber

Betriebsführung

Der Mindestlohn ist mit Beginn dieses Jahres erhöht worden und auch die Flexirente ist da: Beides betrifft auch Mini-Jobber.

Die Erhöhung des Mindestlohns gilt auch für 450-Euro-Minijobber: Nach der Anpassung des Mindestlohns auf 8,84 Euro erreichen Minijobber schon nach 50 Stunden und 54 Minuten die zulässigen 450 Euro im Monat. Arbeitgeber von Minijobbern, die die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro ausreizen, sollten daher bestehende Beschäftigungen zum 1. Januar 2017 neu beurteilen, empfiehlt die Minijob-Zentrale. Werde die Arbeitszeit nicht angepasst, könne die Erhöhung des Stundenlohns zu einer Überschreitung der jährlichen Entgeltgrenze von 5.400 Euro führen.

Auch das Flexirentengesetz wirkt sich auf Minijobs aus. So können Altersvollrentner mit einem Minijob ab dem 1. Januar 2017 Beiträge in die Rentenversicherung zahlen, um die Höhe ihrer Rente zu steigern. Neu ist: Nimmt ein Altersvollrentner ab dem 1. Januar 2017 vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen 450-Euro-Minijob auf, ist er rentenversicherungspflichtig bis er die Regelaltersgrenze erreicht hat, erklärt die Minijob-Zentrale. Der Minijobber könne sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. 

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Vollrentner sind rentenversicherungsfrei

Nimmt ein Altersvollrentner dagegen einen Mini-Job auf, nachdem er die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist er ab dem 1. Januar rentenversicherungsfrei. Die Rentenversicherungspflicht in seinem Minijob endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem er die Regelaltersgrenze erreicht. Für Betriebe, die am U1-Umlageverfahren teilnehmen, gibt es für Minijobber eine kleine Entlastung ab 1. Januar 2017. Die Umlage 1, die für Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) erhoben wird, sinkt dann von 1,0 auf 0,9 Prozent. Der Erstattungssatz beträgt unverändert 80 Prozent.

Weitere Infos zur Mindestlohn und Minijob gibt es online im Blog der Minijob-Zentrale. Ebenfalls informiert der Blog zu Flexi-Rente und Minijob.

Text: / handwerksblatt.de

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