Feuchttücher und medizinische Gesichtsmasken gehören jetzt auch in den Verbandkasten für den Betrieb.

Feuchttücher und medizinische Gesichtsmasken gehören jetzt auch in den Verbandkasten für den Betrieb. (Foto: © nerthuz/123RF.com)

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Das gehört jetzt neu in den Verbandkasten

Betriebsführung

Die DIN-Normen für Verbandkästen haben sich geändert. Doch keine Sorge, die "Aufrüstung" hält sich in Grenzen.

Neue Erkenntnisse aus den Unfallstatistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben dazu geführt, dass sich die Normen für Verbandkästen geändert haben. Es handelt sich dabei um die DIN 13157-C für kleine sowie die DIN 13169-E für sogenannte große Verbandkästen, wobei zwei kleine einen großen Verbandkasten ersetzen können.

Neu ist, dass kleine Verbandkästen jetzt zusätzlich mit vier Stück Feuchttüchern zur Reinigung unverletzter Haut bestückt sein müssen sowie mit zwei medizinischen Gesichtsmasken nach DIN EN 14683. In großen Kästen sind es acht Tücher und vier Masken.

Mehr kleine Verbände und Pflasterstrips

Darüber hinaus hat sich bei einigen bereits vorhandenen Materialen die geforderte Anzahl verändert, so müssen im kleinen Verbandkasten jetzt zwölf, im großen 24 Wundschnellverbände in einer Größe von 10 mal 6 Zentimetern vorliegen. Beim Fingerkuppenverband sind es sechs beziehungsweise zwölf Stück, ebenso beim Fingerverband und den kleinen Pflasterstrips von 19 mal 72 Millimetern Größe. Von der größeren Pflasterstrips (25 mm mal 72 mm) sind nach neuer Norm zwölf beziehungsweise 24 nötig.

Eine Übersicht, was genau in die Verbandkästen gehört, und womit ein Kfz-Verbandkasten zusätzlich bestückt werden muss, um ihn in einen normgerechten Erste-Hilfe-Kasten für den Betrieb zu verwandeln, finden Interessierte auf einem Infoblatt der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

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Quelle: DGUV

Download Hier geht es zur Website der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, von der das Infoblatt heruntergeladen werden kann.

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Text: / handwerksblatt.de

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