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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
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Die EU-Kommission will künftig auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erheben. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)
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Oktober 2017
Die EU-Kommission hat eine Reform des Mehrwertsteuersystems vorgeschlagen. In Zukunft soll das Bestimmungslandprinzip gelten, bei dem die Mehrwertsteuer an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers geht.
Die Europäische Kommission hat eine Reform des EU-Mehrwertsteuersystems vorgeschlagen. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Mit dem heutigen Paket schlägt die Kommission vor, das derzeitige Mehrwertsteuersystem grundlegend zu verändern. Der endgültige Betrag der Mehrwertsteuer soll künftig stets an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers entrichtet werden. Der Steuersatz soll dem in diesem Mitgliedstaat geltenden Satz entsprechen.Damit soll ein endgültiges Mehrwertsteuersystem für die EU geschaffen werden.
Mit dem Vorschlag wird außerdem der Begriff "zertifizierter Steuerpflichtiger" eingeführt. Darunter werden vertrauenswürdige Unternehmen verstanden, die von einfacheren und zeitsparenden Vorschriften profitieren werden. Zudem wurden vier "schnelle Lösungen" vorgeschlagen, die ab dem Jahr 2019 zur Anwendung kommen sollen. Diese von den Mitgliedstaaten ausdrücklich geforderten kurzfristigen Maßnahmen sollen dazu dienen, das derzeitige Mehrwertsteuersystem bis zur Einführung der endgültigen Regelung zu verbessern. Dieser Legislativvorschlag wird nun den Mitgliedstaaten im Rat zur Zustimmung und dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme vorgelegt. Die Kommission wird anschließend im Jahr 2018 einen detaillierten Vorschlag zur Änderung der sogenannten Mehrwertsteuerrichtlinie auf technischer Ebene vorlegen.
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