"Unsere Betriebe wissen, mit welchen Innovationen sie die Transformationsprozesse am besten meistern können. Diese Anstrengungen flankieren wir mit drei passgenauen Förderprogrammen", sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zum Programmstart.

"Unsere Betriebe wissen, mit welchen Innovationen sie die Transformationsprozesse am besten meistern können. Diese Anstrengungen flankieren wir mit drei passgenauen Förderprogrammen", sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zum Programmstart. (Foto: © MWVLW / Jan Hosan )

Vorlesen:

Rheinland-Pfalz fördert innovative Firmen mit 90 Millionen Euro

Betriebsführung

Das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz stellt 90 Millionen Euro für innovative Firmen - vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum großen Unternehmen - bereit. Fördermittel aus drei Programmen können ab sofort bei der ISB beantragt werden.

Mit rund 90 Millionen Euro will das Wirtschaftsministerium von Rheinland-Pfalz Unternehmen einen Innovationsschub ermöglichen. Anträge für die drei betroffenen Förderprogramme "EffInvest", die "GRW-Förderung" und das "IBI-Programm" können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.

"Unsere Betriebe wissen, mit welchen Innovationen sie die Transformationsprozesse am besten meistern können. Diese Anstrengungen flankieren wir mit drei passgenauen Förderprogrammen", sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zum Programmstart.

Tipp: Handwerksunternehmen können sich bei Fragen zu den Programmen direkt an die ISB oder an die Unternehmensberaterinnen und -berater ihrer Handwerkskammer wenden. Wie bei Förderprogrammen üblich, muss zuerst der Antrag gestellt werden. Erst nachdem man den Bewilligungsbescheid erhalten kann, kann man investieren.

Das sind die drei Programme: 

EffInvest (neu!)

"EffInvest" unterstützt Investitionsvorhaben in Gewerbebetrieben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz führen. Gefördert werden Investitionsvorhaben, die die Energieeffizienz dauerhaft um mindestens 20 Prozent steigern oder zu einer Steigerung der Ressourceneffizienz von mindestens zehn Prozent führen. Die erwartete Einsparung muss durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen berechnet und bestätigt werden. Für das Programm werden im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027 (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) insgesamt 32,7 Millionen Euro bereitgestellt, die je nach Bedarf durch Landesmittel verstärkt werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Das Programm richtet sich an kleine, mittlere und große gewerbliche Unternehmen einschließlich von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben.

  • Kleine Unternehmen können mit bis zu 20 Prozent und
  • mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen mit bis zu zehn Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden.
  • Bei Großunternehmen ist die beihilferechtliche Beschränkung mit bis zu 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren einzuhalten.

IBI-Programm:

Das "IBI-Programm" unterstützt kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen landesweit bei der Umsetzung von Innovationen - beispielsweise der Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen. Rund 34,5 Millionen Euro sind aus EU-Mitteln des EFRE 2021 bis 2027 vorgesehen, die bedarfsorientiert durch Landesmittel verstärkt werden. 

  • Kleine Unternehmen können mit bis zu 20 Prozent und
  • mittlere Unternehmen mit bis zu zehn Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
  • Großunternehmen können nicht gefördert werden. 
  • Von einer Förderung ausgenommen sind neben anderen Bereichen auch das Bauhauptgewerbe, der Einzelhandel und die Gastronomie. 

Regionalförderprogramm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Auch das Regionalförderprogramm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) startet wieder. Über GRW werden gewerbliche Unternehmen in ausgewählten Fördergebieten strukturschwacher Regionen in Rheinland-Pfalz durch einen Investitionszuschuss unterstützt. Rund 20 Millionen Euro an Landesmitteln werden im Haushaltsjahr 2024 zur Kofinanzierung von Bundesmitteln für den Start bereitgestellt.

  • Gefördert werden kann die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und
  • die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.
  • Es können Investitionsvorhaben gefördert werden, die – ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze – bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erwarten lassen.

Die Förderhöhen sind neben der Größe des Unternehmens abhängig von den GRW-Fördergebieten (D oder C). Ein Karte finden Sie hier: 

  • In GRW-D Fördergebieten können kleine und mittlere Unternehmen je nach Größe von zehn Prozent bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
  • In den C-Fördergebieten ist in den kreisfreien Städten Pirmasens und Zweibrücken eine Förderung von zehn Prozent bis zu 30 Prozent möglich und
  • in den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz von 15 Prozent bis zu 35 Prozent, abhängig von der Größe des Unternehmens.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz; ISB

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

 

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: