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Elektronische Lohnabrechnung: Daten bei Elster prüfen

Betriebsführung

2013 kommt das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM). Aber keine Panik: Unternehmen haben 2013 noch Zeit, um sich auf das neue Verfahren einzustellen. Arbeitnehmer können und sollten aber schon jetzt ihre gespeicherten Daten überprüfen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.


Für das gesamte Jahr 2013 gibt es eine verlängerte Einführungsphase für die elektronische Lohnsteuerkarte. Während dieser Zeit können die Lohnsteueranmeldungen noch in Papierform vorgenommen werde. Wie die gestreckte Einführungsphase ausgestaltet sein wird steht noch nicht abschließend fest, erklärt die Handwerkskammer Cottbus.

In einer gemeinsamen Stellungnahme zur Einführung von ELStAM haben sich die acht Spitzenverbände der deutschen gewerblichen Wirtschaft, darunter auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks, sowohl an das Bundesfinanzministerium als auch an die Länderfinanzverwaltungen gewandt.

Infoschreiben an alle Arbeitnehmer verweigert

Unter anderem haben die Wirtschaftsverbände ein neues Informationsschreiben an alle Arbeitnehmer mit den aktuell gespeicherten ELStAM-Daten gefordert. Von einem solchen Schreiben sieht das BMF aber weiterhin ab, so die Handwerkskammer Cottbus.

Die Kammer weist deshalb darauf hin, dass alle Arbeitnehmer ab dem 6. September 2012 über das ElsterOnline-Portal die Möglichkeit haben, ihre aktuell in der ELStAM-Datenbank gespeicherten Daten zu überprüfen. Um spätere Überraschungen bei der ersten elektronischen Lohnabrechnungzu vermeiden, sollten möglichst viele davon Gebrauch machen.

Text: / handwerksblatt.de

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