Das Basiselterngeld dürfen Vater und Mutter nur noch maximal einen Monat gleichzeitig beziehen, und zwar nur noch in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes.

Das Basiselterngeld dürfen Vater und Mutter nur noch maximal einen Monat gleichzeitig beziehen, und zwar nur noch in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes. (Foto: © jozef Polc/123RF.com)

Vorlesen:

Elterngeld: Das ändert sich ab 1. April

Beim Elterngeld gibt es ab April 2024 nicht nur neue Einkommensgrenzen. Künftig können Eltern es auch nur noch einen Monat lang gleichzeitig beziehen.

Das Elterngeld ersetzt das Einkommen, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um sich um ihr Kind zu kümmern. Eltern können zusammen 14 Monate Basiselterngeld erhalten, wenn beide das Kind betreuen und dadurch Einkommen verlieren. Sie dürfen die Monate unter sich aufteilen. Ein Elternteil kann mindestens zwei und maximal zwölf Monate Elterngeld bekommen.

Ab dem 1. April 2024 gelten neue Regeln für das Elterngeld. Hier ändert sich etwas:

  1. Das Basiselterngeld dürfen Vater und Mutter nur noch maximal einen Monat gleichzeitig beziehen, und zwar in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes.

  2. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen. Paare, die mehr als 200.000 Euro im Jahr zu versteuerndes Einkommen haben, erhalten es nicht mehr, ebensowenig Alleinstehende mit 150.000 Euro. Zum 1. April 2025 werden die Regeln für Paare weiter verschärft: Dann entfällt der Elterngeldanspruch schon bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro. Derzeit liegt die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.

Achtung: Das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht dem Bruttoeinkommen! Bei der Berechnung werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte noch Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

Keine Änderungen beim ElterngeldPlus

In diesen Punkten bleibt alles wie gehabt:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Die Regeln für das ElterngeldPlus ändern sich nicht.
    ElterngeldPlus kann man doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
  • Beim Partnerschaftsbonus ändert sich nichts.
    Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.

  • Eltern von Mehrlingen oder Frühchen dürfen auch nach April 2024 das Basiselterngeld länger als einen Monat gleichzeitig bekommen.

Mit dem Elterngeldrechner können Mütter und Väter ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.

Weitere Infos zum Elterngeld finden Sie > hier auf der Website des Ministeriums.

Handwerksblatt jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de