HandwerkDer Bundestag hat beschlossen, privat krankenversicherte selbständige Frauen während der Schutzfristen  nach dem Mutterschutzgesetz besser abzusichern.

Der Bundestag hat beschlossen, privat krankenversicherte selbständige Frauen während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz besser abzusichern. (Foto: © Valeriy Lebedev/123RF.com)

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Erstmals Mutterschaftsgeld für Unternehmerinnen

Betriebsführung

Privat krankenversicherte selbstständige Frauen werden während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz finanziell besser abgesichert. Das hat jetzt der Bundestag beschlossen.

Der Bundestag hat eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes verabschiedet. Sie ermöglicht es privat krankenversicherten Unternehmerinnen, sich während der gesetzlichen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz abzusichern und Mutterschaftsleistungen in Höhe des Krankengeldes zu erhalten. "Dann können Schwangere und Wöchnerinnen unabhängig von finanziellen Erwägungen entscheiden, ob und in welchem Ausmaß sie in dieser Zeit beruflich tätig sein wollen", heißt es dazu in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Künftig können sie also über ihre Private Krankenversicherung (PKV) eine Krankentagegeldversicherung abschließen, um den Verdienstausfall in der Zeit des Mutterschutzes auszugleichen. Das war bisher eine freiwillige Leistung der privaten Kassen. Die Frauen konnten zwar beim Abschluss des Vertrages  nach einem Wahltarif fragen, der Mutterschaftsgeld mit absichert oder zumindest eine Beitragsfreistellung für die Zeit vor und nach der Geburt bietet. Die Krankenkasse konnte darauf eingehen, musste aber nicht. Jetzt haben die privatversicherten Unternehmerinnen einen Anspruch darauf.

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Rechtzeitig um Absicherung kümmern!

"Bislang haben viele junge Frauen vor der Familienphase den Schritt in die Selbstständigkeit auch deswegen gescheut, weil es ihnen in der Anfangsphase finanziell nicht möglich gewesen wäre, aus eigenen Mitteln eine Auszeit aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu finanzieren", erklärten dazu die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, sowie die gesundheitspolitische Sprecherin Maria Michalk: "Dieses Hindernis haben wir aus dem Weg geräumt."

Auch die Unternehmerfrauen im Handwerk begrüßen die Änderung. Damit werde eine Gleichstellung von privat und gesetzlich Krankenversicherten erreicht: "Die finanzielle Absicherung der PKV-versicherten Unternehmerinnen wird damit verbessert, aber es bleibt dennoch eine Herausforderung, die Weiterführung eines Betriebs mit der Versorgung eines Kleinkindes zu vereinbaren."

Tipp: Experten empfehlen, sich rechtzeitig um eine solche Absicherung zu kümmern, weil es Wartezeiten geben kann. Damit soll ausgeschlossen werden, dass jemand eine solche Tagegeldversicherung erst abschließt, wenn der Bedarfsfall bereits vorliegt, betont der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.: "Das wäre ein Missbrauch auf Kosten der Versichertengemeinschaft." 

Text: / handwerksblatt.de

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