"Dass der Schutzstatus um ein Jahr bis 4. März 2028 verlängert wird, ist eine gute Nachricht", sagt Stefan Gustav von der Handwerkskammer (HwK) Koblenz. "Denn wenn der vorübergehende Schutz ausläuft, müsste man über einen anderen Aufenthaltstitel nachdenken." (Foto: © Orest Lyzhechka/123RF.com)

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EU verlängert Schutzstatus für Ukrainer bis 2028

Betriebsführung

Sicherheit und Planungsperspektiven für Geflüchtete aus der Ukraine und auch für deren Arbeitgeber: Die EU verlängert den vorübergehenden Schutzstatus bis März 2028.

Die Länder der EU haben Mitte Juli vereinbart, dass der vorübergehende Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 verlängert wird*. Ursprünglich sollte der Schutzstatus Anfang März 2027 auslaufen. Das ist eine wichtige Nachricht auch für Arbeitgeber. 

Laut der Bundesagentur für Arbeit hatten im Sommer 2026 rund 398.000 Menschen aus der Ukraine in Deutschland eine Beschäftigung, davon die meisten (etwa 344.000) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für sie besteht damit weiterhin ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

"Dass der Schutzstatus um ein Jahr bis 4. März 2028 verlängert wird, ist eine gute Nachricht", sagt Stefan Gustav von der Handwerkskammer (HwK) Koblenz. "Denn wenn der vorübergehende Schutz ausläuft, müsste man über einen anderen Aufenthaltstitel nachdenken", so der Experte für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Validierung und Fachkräfteeinwanderung.

Unternehmen, die schon jetzt wissen, dass sie ihre Beschäftigten aus der Ukraine langfristig als Fachkräfte halten möchten, könnten aber trotz der Verlängerung des Schutzstatus über einen anderen Aufenthaltstitel über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nachdenken.

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Eine häufig genutzte Möglichkeit sei die formale Anerkennung der Ausbildung im Heimatland über ein Anerkennungsverfahren bei der Handwerkskammer oder eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Dann könnte man einen Aufenthaltstitel wegen einer Beschäftigung als Fachkraft nach den §§ 18a, 18b AufenthG beantragen. "Die Zahl der Ukrainer, die einen Anerkennungsantrag gestellt haben, ist in den letzten Monaten deutlich angestiegen", berichtet Stefan Gustav.

Eine andere Möglichkeit sei die sogenannte "Erfahrungssäule", die qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten die Beschäftigung in Deutschland auch ohne formale, Anerkennung ihres ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlusse ermöglicht. Dieser Aufenthaltstitel erfordert eine mindestens zweijährige, staatliche Ausbildung oder Studium im Heimatland sowie einen Nachweis über eine in den letzten fünf Jahren einschlägige, mindestens zweijährige Berufstätigkeit im in Deutschland auszuübenden Beruf. "Der Weg ist für viele Handwerksbetriebe aber unattraktiv, da der Gesetzgeber festgelegt hat, dass entweder der Betrieb tarifgebunden sein oder mindestens 45 Prozent der Rentenversicherungsbeitragsbemessungsgrenze als Bruttogehalt, aktuell 45.630 Euro im Jahr zahlen muss", sagt Gustav. 

Über eine Ausbildung könnten die Betriebe mit ihren Beschäftigten aus der Ukraine natürlich auch nachdenken, wenn keine formalen Ausbildungsnachweise vorliegen.

👉🏻 Informationen und Beratungsangebote zur beruflichen Anerkennung gibt es bei den Handwerkskammern und und IHKn sowie online beim Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Einschränkung für neue Anträge

Es gibt bei der Verlängerung des Schutzstatus durch die EU eine wichtige Änderung. Mit Blick auf die Entwicklung des Verteidigungsbedarfs der Ukraine wird der vorübergehende Schutz künftig nur denjenigen gewährt, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachkommen.

Diese Einschränkung gilt aber nur für neue Anträge auf vorübergehenden Schutz. Sie gilt nicht für Personen, denen bereits vorübergehender Schutz in der EU gewährt wurde.

Vertriebene aus der Ukraine müssen also nachweisen, ihren militärischen Verpflichtungen nachzukommen, um vorübergehenden Schutz zu erhalten. So könnten sie etwa einen Reisepass mit dem Ausreisestempel der ukrainischen Behörden vorlegen, der belegt, dass sie die Ukraine legal verlassen und ihre militärischen Verpflichtungen erfüllt haben, schreibt der Europäische Rat. Eine andere Möglichkeit wäre die Vorlage eines analogen oder digitalen Dokuments, das entweder eine Freistellung von militärischen Verpflichtungen oder deren Einhaltung bestätigt.

*Der Beschluss muss nun noch formell vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach tritt er in Kraft.

Was ist vorübergehender Schutz? Der vorübergehende Schutz bietet einer großen Gruppe von Vertriebenen, die in der EU ankommen und nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofortigen und kollektiven Schutz. Menschen, die vorübergehenden Schutz genießen, haben überall in der EU dieselben Rechte. Zu diesen Rechten gehören: Aufenthalt, Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, medizinische Versorgung, Sozialhilfe und Zugang zu Bildung für Kinder. Für Ukrainer gilt der vorübergehende Schutz seit März 2022 als Reaktion auf die russische Invasion. Quelle: EU

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Text: / handwerksblatt.de

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