FFP2-Masken-Pflicht: Vorsicht vor Engpässen beim Arbeitsschutz
Angesichts der Forderungen nach FFP2-Masken-Pflicht im ÖPNV oder beim Einkaufen warnt die DGUV vor Engpässen beim Arbeitsschutz.
Nachdem die bayerische Staatsregierung das Tragen von FFP2-Masken im ÖPNV und beim Einkaufen ab dem 18. Januar zur Pflicht erklärt hat, werden die Stimmen lauter, die diese Maßnahme gerne auf die gesamte Bundesrepublik ausweiten würden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass eine Schutzwirkung dieser Masken nur bei richtiger Handhabung gegeben ist und schlägt dazu Video-Unterweisungen an den Bahnsteigen und in den Fahrgasträumen vor. Gleichzeitig warnt die DGUV davor, dass die ausgeweitete FFP2-Masken-Pflicht nicht zu Engpässen bei der Versorgung von Beschäftigten mit Persönlicher Schutzausrüstung führen dürfe.
Schutz von Beschäftigten muss weiterhin gewährleistet sein
"FFP2-Masken sind für den Arbeitsschutz konzipiert. Sie sind Persönliche Schutzausrüstung, mit der sich Beschäftigte vor partikelförmigen (staubförmigen) Gefahrstoffen und Krankheitserregern schützen", so die DGUV. Deshalb müsse sichergestellt sein, dass für diese Beschäftigten weiter ein ausreichender Schutz vorhanden sei. Das gelte sowohl für Menschen, die im Gesundheitsdienst beschäftigt seien, als auch für jene, die regelmäßig mit Gefahrstoffen oder Stäuben umgehen müssten.
Quelle: DGUV
Text:
Melanie Dorda /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben