Führerschein

Noch ist der alte Führerschein gültig, aber bis 2033 sollen alle einen neuen EU-Führerschein haben. (Foto: © kzenon/123RF.com)

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Führerscheine müssen bald umgetauscht werden

Betriebsführung

Rund 43 Millionen Autofahrer in Deutschland müssen bis 2033 ihre Führerscheine gegen neue, fälschungssichere EU-Karten tauschen. Ab 2022 sollen die Dokumente stufenweise ersetzt werden.

Die deutschen Führerscheine verlieren künftig ihre Gültigkeit und müssen umgetauscht werden. Damit setzt Deutschland zwingende EU-Vorgaben um. Um die Behörden nicht zu überlasten, ist ein Stufenmodell geplant – 2022 geht es los. Der Grund für den Umtausch ist der Wunsch nach einem EU-einheitlichen, fälschungssicheren Dokument und der Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

Fahrerlaubnis bleibt bestehen

Wichtig: Nur das Dokument verliert seine Gültigkeit, die Fahrerlaubnis für den Fahrer bleibt bestehen! Beim Umtausch erfolgt also keine neue Prüfung. Benötigt wird nur ein Foto für den neuen EU-Führerschein – und laut ADAC rund 25 Euro Gebühr.

Das ist Teil eins des Stufenplans: Die rund 15 Millionen grauen oder rosa Papierführerscheine aus den Jahren vor 1999 sollen spätestens bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht sein. Dafür ist eine Staffelung nach dem Alter des Inhabers entscheidend. Es beginnt mit dem Jahrgang 1953; wer älter ist, ist von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit.

Staffelung soll Behörden entlasten

Teil zwei des Stufenplans: Für die etwa 28 Millionen seit 1999 ausgestellten Kartenführerscheine gelten von 2026 bis 2033 gestaffelte Umtauschfristen nach dem Alter der Dokumente vor. Die seit 2013 ausgestellten Führerscheine in Deutschland entsprechen bereits den neuen Vorgaben und gelten nicht mehr lebenslang, sondern nur noch 15 Jahre – das bedeutet, ab 2028 müssen auch sie erneuert werden.

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Der Stufenplan soll einen Massen-Ansturm bei den Behörden verhindern und lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger  vermeiden. Wer die Frist für den Umtausch verstreichen lässt weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert 10 Euro Verwarnungsgeld.

Führerscheine ausgestellt bis 31. Dezember 1998

Geburtsjahr des Inhabers

Spätester Umtauschtermin

vor 1953

19.1.2033

1953 - 1958

19.1.2022                    

1959 - 1964

19.1.2023                    

1965 - 1970

19.1.2024                    

1971 oder später

19.1.2025

Führerscheine ausgestellt ab 1. Januar 1999

Jahr der Ausstellung

Spätester Umtauschtermin

1999 - 2001

19.1.2026

2002 - 2004

19.1.2027

2005 - 2007

19.1.2028

2008

19.01.2029

2009

19.1.2030

2010

19.1.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.1.2013

19.01.2033

Umtausch und Umschreibung erfolgen standardisiert und im Regelfall ohne weitere Prüfung. Die seit 1999 geltenden EU-Führerscheinklassen (A: Zweiräder, B: Pkw, C: Nutz-fahrzeuge, D: Personentransport) werden anstelle der alten Klassen (1, 2, 3 ) im jeweils entsprechenden Umfang in das neue Dokument eingetragen.

Extra-Antrag für 18,5 Tonnen nötig

Bei Umschreibung alter Führerscheine der Klasse 3 erfolgt "automatisch" nur eine Eintragung der Klassen B, BE, C1 und C1E und der jeweiligen Berechtigungen für Krafträder und landwirtschaftliche Zugmaschinen. Das heißt, neben klassischen Pkw können durch die Eintragungen C1 und C1E auch Nutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) und bestimmte Fahrzeugzüge bis 12 Tonnen zGG weiterhin geführt werden.

Die Klasse 3 ging jedoch darüber hinaus: So ist auch das Lenken von bestimmten Fahrzeugkombinationen bis insgesamt 18,5 Tonnen zGG möglich. Wenn diese Nutzungsmöglichkeit zwischen 12 und 18,5 Tonnen zGG erhalten bleiben soll, muss dies beim Umtausch extra beantragt werden! Nach Informationen des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wird darauf bei den zuständigen Stellen nicht immer gesondert hingewiesen. Eine spätere Nachbeantragung ist nicht möglich. Im neuen Führerscheindokument wird dann die Schlüsselnummer "CE 79" – ein eingeschränkter Führerschein der Klasse CE – eingetragen. Bei Überschreiten des 50. Lebensjahres ist eine Gesundheitsprüfung nötig, die alle 5 Jahre zu wiederholen ist.

Diese Option ist auch und gerade für diejenigen Handwerker von Bedeutung, die ihre alte Klasse 3 vor der Frist umtauschen und die noch eine längere aktive Arbeitszeit vor sich haben, betont der ZDH. Um die Berechtigung "CE 79" zu behalten, ist eine Umschreibung bis zum 50. Lebensjahr notwendig. Weitere Informationen zu dieser Sonderregelung finden Sie > hier auf der Seite des BMVI.

Alter Führerschein der Klasse 2

Die Umtauschpflicht betrifft auch die anderen alten Führerscheinklassen. Für das Handwerk von Relevanz ist besonders die Klasse 2 (alter Lkw-Führerschein). Die Klasse 2 wird in B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T umgeschrieben. Dabei sind geringe Abweichungen je nach Jahrgang in Hinblick auf die A-Führerscheine für Zweiräder sowie Sonderregelungen bei Erwerb im Gebiet der ehemaligen DDR zu beachten.

Für die Klasse 2 gilt auch jetzt schon, dass sie für die Nutzung, die die neuen Klassen C und CE (über 12 Tonnen) betrifft, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet sind. Wer die Berechtigung behalten will, muss einen Antrag auf Umtausch seines alten Führerscheins bzw. einen Antrag auf Verlängerung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C und CE stellen – mit ärztlichen Untersuchungen. Diese Klassen sind dann nur 5 Jahre gültig und müssen nach Ablauf wieder mit Gesundheitsprüfung und augenärztlicher Untersuchung verlängert werden.

 Quellen: Bundesrat, ZDH, ADAC

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Text: / handwerksblatt.de

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