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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Fällt ein Beschäftigter für mehr als sechs Wochen im Betrieb aus, steht ihm eine betriebliche Eingliederung zu. Wie die aussehen kann, erfahren Betriebsinhaber jetzt auf einer kostenlosen Website. (Foto: © Alexander Raths/123RF.com)
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Mai 2019
Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Beschäftigte, die länger arbeitsunfähig waren, wieder in den Betrieb zu integrieren. Ein Online-Tool soll sie jetzt kostenlos dabei unterstützen.
Ein Beschäftigter fällt mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt aus. Wie muss der Betriebsinhaber reagieren? Er ist verpflichtet, dem Beschäftigten eine betriebliche Eingliederung anzubieten. Das gilt sowohl für den Drei-Personen-Betrieb als auch für den Großkonzern. Doch wie genau funktioniert das, welche Möglichkeiten gibt es und kann der Arbeitgeber mit unterstützenden Leistungen rechnen, zum Beispiel technischen Hilfsmitteln, um den Arbeitsplatz zu erhalten?
Diese und weitere Fragen rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) will der sogenannte BEM-Kompass beantworten. Das kostenlose Online-Tool der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) will Interessierten einen umfassenden Überblick geben. Es richtet sich ausdrücklich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Beschäftigten meist noch keine betriebliche Eingliederung bieten.
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Auf der Website finden User Informationen darüber, was BEM eigentlich ist und wie es genau funktioniert. Es gibt Checklisten und Handlungsleitfäden, Musterschreiben und Links zu weiteren Services und Informationen. Der Kompass soll dabei eine erste Orientierung mit bewusst knappen Beiträgen liefern.
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