Die Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität sollte nach Ansicht der Verbände schon bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden. (Foto: © khunaspix/123RF.com)

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Gebäuderichtlinie: Verbände regen Änderungen an

Betriebsführung

Der ZVEH und weitere Dachverbände der Wirtschaft wenden sich ans Wirtschaftsministerium und schlagen vor, die Europäische Gebäuderichtlinie nicht eins zu eins in deutsches Recht umzusetzen, sondern das Gesetz zukunftsoffener zu gestalten.

In einem gemeinsamen Brief an das Bundeswirtschaftsministerium haben sich mehrere Verbände, darunter der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), dafür ausgesprochen, die Europäische Gebäuderichtlinie nicht nur eins zu eins in deutsches Recht umzusetzen, sondern das nationale Gesetz zukunftsoffener zu gestalten und mit ambitionierteren, über die EU-Richtlinie hinausgehenden, Zielen zu verknüpfen.

Elektromobilität solle einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten – und das möglichst schnell. Für eine offenere Gestaltung spricht nach Ansicht der Dachverbände aus der Elektro- und Automobilbranche, dass eine frühzeitige und umfassende Berücksichtigung der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität innerhalb von Gebäuden zu signifikanten Kosteneinsparungen führt. So koste die Nachrüstung von Leitungen sechs- bis siebenmal so viel wie die Verlegung von Leitungen während der Entstehung eines Gebäudes.

Absenkung des Schwellenwerts gefordert

Nach Schätzungen der Verbände schlagen diese Nachrüstungen jährlich mit Kosten von mehr als 1,3 Milliarden Euro zu Buche. Darüber hinaus wird in dem Brief kritisiert, dass von der Richtlinie – sie gilt nur für Gebäude ab zehn Stellplätzen – bislang nur 20 Prozent der Neubauten erfasst würden. Dabei machen hierzulande Ein- und Zweifamilienhäuser die Mehrheit der Neubauten aus. Die Verbände plädieren daher für eine Absenkung des Schwellenwertes und sprechen sich dafür aus, auch kleinere Gebäudeeinheiten ab dem ersten Stellplatz einzubeziehen, um so das Tempo beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur zu erhöhen.

Zudem wünschen sich die Verbände klarere Definitionen im Bereich Leitungsinfrastruktur. So müsste über das Gesetz nicht nur die fachgerechte Installation von Rohren für die Energieleitungen sichergestellt werden, sondern auch die spätere informationstechnische Anbindung der Ladeinfrastruktur. Die Planung sollte zudem Räume für Mess-, Steuer- und Schutzeinrichtungen vorsehen. Auch die in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausnahmeregelung für Bauanträge, die vor dem Stichtag 10. März 2021 eingereicht werden, sehen die Verbände kritisch und schlagen vor, auf diese zu verzichten.

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Sanierungsstau bei elektrischen Anlagen

Im Bereich der Sanierung von Bestandsgebäuden fordern die Verbände, verpflichtend eine Überprüfung der elektrischen Anlage einzuführen. Grund hierfür sei, dass der in Deutschland existierende Sanierungsstau bei den elektrischen Anlagen zu Sicherheitsproblemen führe und die Erweiterung um moderne Technologien wie Ladepunkte für Elektrofahrzeuge behindere. Mit dem sogenannten E-Check ließe sich der Modernisierungsbedarf bei der elektrischen Anlage frühzeitig im Sanierungsverlauf aufdecken. Der Investor könnte dann eine auf soliden Informationen beruhende Entscheidung treffen. Mehr Variabilität ist nach Ansicht der Verbände auch dort gefragt, wo es um Ladekonzepte geht, beziehungsweise darum, ob eine stellplatzbezogene Infrastruktur eingebaut oder mit Ladehubs gearbeitet wird.

 

Hintergrund: Neben dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke, gehören der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der Verband der Automobilindustrie, der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie zu den Unterzeichnern des Briefs an das Wirtschaftsministerium.

Text: / handwerksblatt.de

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