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HWK des Saarlandes | November 2024
Wirtschaftspolitik neu ausrichten
Die Handwerkskammer des Saarlandes wünscht sich von der Landespolitik konkrete Maßnahmen, die den Mittelstand und das Handwerk entlasten.
Mieter sollten sofort ihren Versicherer verständigen, wenn sie von dem Gerüst erfahren. (Foto: © Hans Slegers/123RF.com)
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Juli 2017
Die wenigsten Hauseigentümer und Mieter wissen: Sobald ein Gerüst ans Haus kommt, müssen sie das ihrer Hausratversicherung melden. Handwerker können mit einem Hinweis darauf bei ihren Kunden punkten.
Wer ein Gerüst am Haus aufbauen lässt, sollte aufpassen. Denn damit kann durchaus eine Gefahrerhöhung verbunden sein. Diebe haben es leichter, über ein Gerüst in Häuser oder Wohnungen einzusteigen. Kommt es zum Einbruchdiebstahl über das Gerüst und hat der Bewohner dessen Aufstellung nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Gesellschaft möglicherweise Leistungen kürzen oder sogar komplett streichen.
Mieter sollten sofort ihren Versicherer verständigen, wenn sie von dem Gerüst erfahren. Dafür reicht ein kurzes formloses Schreiben, manchmal auch ein Telefonat. Lassen Sie sich Ihre Angaben schriftlich bestätigen. Hauseigentümer, die selbst in ihrem Eigenheim wohnen, müssen ihre Versicherungsgesellschaft schon bei Planung des Gerüstaufbaus informieren. Zwar entscheidet die Dauer der Baumaßnahme darüber, ob eine Gefahrerhöhung vorliegt. Aber melden sollten die Versicherungsnehmer den Vorgang dennoch – und vor allem rechtzeitig. Der Versicherer werde dann die weiteren Schritte erläutern.
"Die meisten Versicherer verlangen keine höheren Beiträge mehr für die Zeit, in der das Gerüst aufgebaut ist. Haben Sie aber vergessen, Ihren Versicherer zu informieren, kann er die Leistungen kürzen, wenn über das Gerüst bei Ihnen eingebrochen wird", erklärt die Stiftung Warentest.
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