Geschäfte mit Niederländern: Neue USt-IdNr.
Einzelunternehmen in den Niederlanden haben seit 1. Januar eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Seit dem 1. Januar 2020 haben Einzelunternehmen in den Niederlanden eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die neue USt-IdNr. muss verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen verwendet werden. Das ist auch wichtig für deutsche Unternehmer, die Geschäfte mit niederländischen Unternehmern machen.
Seit 1. Januar müssen in Deutschland registrierten Unternehmer also für alle Umsätze mit einem in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmer grundsätzlich dessen neue niederländische USt-IdNr. verwenden. Deutsche Unternehmer sollten sich gegebenenfalls an ihren niederländischen Vertragspartner wenden, um gegebenenfalls dessen neue USt-IdNr. von ihm zu erhalten.
Die übrigen niederländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sind von der Umstellung nicht betroffen und bleiben unverändert bestehen, berichtet das Bundesfinanzministerium.
Interessiert an Geschäftskontakten mit den Niederlanden? Unterstützung gibt es zum Beispiel bei den Außenwirtschaftsberatern der Handwerkskammern oder bei der Deutsch-Niederländischen Handelskammer
Frühere Lieferungen oder Leistungen
Für Warenlieferungen oder sonstige Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2019 erbracht wurden und wo die Rechnungsstellung erst im Jahr 2020 erfolgt, kann in der Rechnung entweder die vor der Umstellung gültige oder die neue USt-IdNr. verwendet werden.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Über eine Online-Datenbank der Europäischen Kommission sind Anfragen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) möglich. Mehr dazu lesen Sie hier
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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