Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt seit dem 1. Januar 2026 – mit Ausnahme von Getränken – der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat zur ermäßigten Umsatzsteuer in der Gastronomie Informationen für die Betriebe der Lebensmittelgewerke zusammengestellt. Durch das Steueränderungsgesetz 2025 wurde der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) mit dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt.
Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Von der Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes profitieren nicht nur Restaurants, Kantinen, Bars und Cafés, sondern auch Handwerksbetriebe wie Fleischereien, Bäckereien, Konditoreien und Eishersteller, die für ihre Kunden Tische und Stühle zum Vor-Ort-Verzehr bereithalten, sowie Catering- und Partyservice-Anbieter.
Hintergrund: Gastro-Umsatzsteuer Ausführliche Informationen und ein Merkblatt dazu stehen auf der Website des ZDH bereit.
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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