Gleicher Lohn für Frauen und Männer
Künftig sollen Frauen auf Wunsch erfahren können, was ihre männlichen Kollegen für gleiche Arbeit verdienen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.
Ein Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit ist im Kabinett verabschiedet worden. Ziel ist es, Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu fördern. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, ob sie im Betrieb nicht schlechter bezahlt werden als die Kollegen, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit machen. Einblick in einzelne Lohnzettel gibt es aber nicht. Zum Vergleich wird eine Gruppe von mindestens sechs Mitarbeitern herangezogen.
Das Auskunftsrecht ist nicht immer individuell, wenn es einen Betriebsrat gibt, soll dieser es einfordern. Damit ging das Bundesministerium auf die Kritik ein, das Verfahren sei zu bürokratisch und nicht praktikabel.
Kleinbetriebe sind nicht betroffen
Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten sind von der Auskunftspflicht aber nicht betroffen. Größere Betriebe sind zur Auskunft verpflichtet, es sei denn, sie sind tariflich gebunden. Unternehmen ab 500 Beschäftigte sind darüber hinaus verpflichtet, im Lagebericht nach Handelsgesetzbuch, sofern sie einen erstellen, zum Thema Entgeltgleichheit zu berichten.
Das Handwerk hatte im Vorfeld er Reform Skepsis geäußert. Es sei zweifelhaft, ob die Maßnahmen geeignet seien, die strukturellen Ursachen einer Entgeltungleichheit zwischen Männer und Frauen zu verändern. "Wir brauchen keine komplizierten gesetzlichen Regelungen, sondern insbesondere einen Ausbau der Kinderbetreuung oder verstärkte Initiativen zur Änderung des Berufswahlverhaltens von Frauen" forderte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben