Härtefallhilfen für Unternehmen starten
Die Härtefallhilfen für Unternehmen und Soloselbstständige, die bei Corona-Hilfsprogrammen wie der Überbrückungshilfe durchs Raster gefallen sind, starten dieser Tage in den Ländern. In Rheinland-Pfalz ist die Antragstellung bereits möglich.
Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind und die von den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen, etwa der Überbrückungshilfe, nicht erfasst sind, können Härtefallhilfen von Bund und Ländern erhalten.
1,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung. Die Anträge auf Härtefallhilfen werden bei den Ländern gestellt und auch von ihnen bewilligt. In einigen Ländern wie Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern ist die Antragsstellung bereits möglich, in anderen soll das ebenfalls noch in dieser Woche der Fall sein.
Die Anträge müssen Betroffene genau wie die Überbrückungshilfe über prüfende Dritte, also über einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, einreichen. Bei den Härtefallhilfen handelt es sich um eine Ermessensleistung der Länder, es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Härtefallhilfen Nähere Informationen zu den Härtefallhilfen von Bund und Ländern sowie die Antragsvoraussetzungen und die Links zu den Ländern finden Sie unter www.haertefallhilfen.de.
Bis zu 100.000 Euro
Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss bis 100.000 Euro. Die Hilfen berücksichtigen die Monate November 2020 bis Juni 2021 und können in diesem Förderzeitraum für jeden Monat beantragt werden, in dem aufgrund einer Härtefallkonstellation keine Antragstellung für Überbrückungshilfe und/oder November- und Dezemberhilfe möglich ist oder war. In begründeten Ausnahmen kann der Zuschuss auch höher ausfallen, das entscheiden die Bewilligungsstellen der Länder.
Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt sagte zum Startschuss am 19. Mai 2021. "Wir möchten mit diesem Programm die Zukunft von Unternehmen sichern, die bei den bestehenden Hilfen durchs Raster fallen, obgleich sie hart von den Folgen der Pandemie getroffen sind. Wir werden die einzelnen Fälle genau ansehen, bewerten und prüfen."
Überbrückungshilfe III Anträge für die Überbrückungshilfe III können noch bis bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Änderungsanträge können seit 27. April 2021 gestellt werden.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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