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HWK Münster | August 2026
Neue Geschäftschancen in Spanien
Vom 2. bis 6. November lädt die Deutsche Handelskammer für Spanien (AHK Spanien) zu einer geförderten Markterkundungsreise nach Madrid ein.
Die bisherige Pflicht, einen Kassenbon auszugeben, wird nicht vollständig abgeschafft. Kundinnen und Kunden haben weiterhin Anspruch auf einen schriftlichen Beleg. (Foto: © khaligo/123RF.com)
Vorlesen:
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf zur Kassenpflicht als zu belastend für Handwerksbetriebe und fordert konkrete Anpassungen.
Die geplante gesetzliche Neuregelung zur Kassenpflicht stößt im Handwerk auf deutliche Kritik. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) äußert gemeinsam mit anderen führenden Wirtschaftsverbänden große Bedenken gegenüber dem aktuellen Gesetzesentwurf. Wesentliche Änderungen bei Kassen- und Bonpflicht könnten für viele Betriebe erhebliche Mehrbelastungen bedeuten.
Der Gesetzentwurf soll im September 2026 im Bundeskabinett beschlossen und danach im Parlament beraten werden.
Die Pflicht zur elektronischen Belegbereitstellung ab 1. Januar 2028 führt laut ZDH zu hohen Kosten für elektronische Registrierkassen. Die bisherige Pflicht, einen Kassenbon auszugeben, wird außerdem nicht vollständig abgeschafft. Kundinnen und Kunden haben weiterhin zivilrechtlich Anspruch auf einen schriftlichen Beleg. "Die im Koalitionsvertrag zugesagte vollständige Abschaffung der Bonpflicht wird nicht umgesetzt. Wir fordern die Rückkehr zur Belegausgabe nur auf Verlangen und die Streichung der allgemeinen Bonpflicht", so der Handwerksverband.
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Umsatzschwelle von 100.000 Euro liegt nach Ansicht des ZDH zu niedrig. Bereits kleine Handwerksbetriebe wären betroffen, obwohl sie oft nur geringe Barumsätze haben und wenig Ressourcen für zusätzliche Pflichten aufbringen können. Der Schwellenwert sollte sich stärker an tatsächlich getätigten Barumsätzen orientieren. Der ZDH fordert Ausnahmeregelungen für Betriebe mit niedrigen Barumsätzen.
Viele Betriebe können die technische Umsetzung bis zum 1. Januar 2028 nicht realisieren. Der Verband fordert, sowohl die Registrierkassenpflicht als auch die Pflicht zur elektronischen Belegausgabe um ein Jahr auf den 1. Januar 2029 zu verschieben.
Eine gesetzliche Verpflichtung zu digitalen Bezahlmöglichkeiten fehlt im Entwurf. Dies steht im Gegensatz zum Koalitionsvertrag und führt zu Unsicherheiten beim Weiterbetrieb offener Ladenkassen. Der ZDH fordert, beide Anforderungen sinnvoll zu verbinden und so Rechtssicherheit zu schaffen.
Hohe Bußgelder drohen auch bei formalen Fehlern steuerehrlicher Betriebe. Bei Verstößen gegen die Belegausgabepflicht sind bis zu 5.000 Euro möglich, bei Missachtung der Kassenpflicht sogar bis zu 25.000 Euro. Statt neuer Vorgaben fordert der ZDH, die Kontrolldichte bei Kassenprüfungen zu erhöhen, wie es auch der Bundesrechnungshof empfiehlt. Die Einführung eines Straftatbestandes gegen Manipulationssoftware begrüßt der Verband hingegen ausdrücklich.
Betriebe können höhere Investitionskosten in der aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht an Kunden weitergeben. Der ZDH schlägt deshalb eine eigene Abschreibungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme und deren Peripherie nach § 146 a Abgabenordnung vor.
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