"Der Übergang von Sexismus zu sexueller Belästigung ist fließend – und ist damit auch ein Nährboden für Gewalt", heißt es in der Erklärung des Bundesfamilienministeriums.

"Der Übergang von Sexismus zu sexueller Belästigung ist fließend – und ist damit auch ein Nährboden für Gewalt", heißt es in der Erklärung des Bundesfamilienministeriums. (Foto: © Andrii Lychak/123RF.com)

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Handwerk sagt Nein zu Sexismus am Arbeitsplatz

Betriebsführung

Sexismus ist ein Massenphänomen - im Alltag wie im Berufsleben. 63 Prozent der Frauen und 49 Prozent der Männer haben bereits sexistische Übergriffe wahrgenommen oder waren sogar selbst betroffen. Der ZDH hat eine Erklärung des Bundesfamilienministeriums unterzeichnet. In einer Broschüre können sich Arbeitgeber informieren.

Aktuelle Beispiele aus der Wirtschaft zeigen, dass Sexismus vielen Menschen im Alltag und im Berufsleben begegnet, und zwar in ganz unterschiedlicher Weise. Er zeigt sich in Form von Grenzverletzungen, Herabwürdigungen und Machtmissbrauch aufgrund des Geschlechts. Das reicht von scheinbar spaßhaften Bemerkungen bis zu offener Herabsetzung im Beisein der Kolleginnen und Kollegen.

Das Bundesfamilienministerium hat am 26. Oktober die gemeinsame Erklärung "Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung" veröffentlicht. Mit ihr soll auch gegen Sexismus in der Arbeitswelt ein Zeichen gesetzt werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat als einer der ersten Wirtschaftsverbände die Erklärung unterzeichnet.  Inzwischen gibt es über 50 Unterzeichner.

Unterstützen: Wer die Erklärung #GemeinsamGegenSexismus unterzeichnen möchte, kann dies hier tun

"Der Übergang von Sexismus zu sexueller Belästigung ist fließend – und ist damit auch ein Nährboden für Gewalt", heißt es da. Und weiter: "Sexismus und sexuelle Belästigung können zu Krankheit, Fehlzeiten und schlechtem Klima am Arbeitsplatz führen."

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Das bewusste Eintreten des Arbeitgebers gegen Sexismus sei daher nicht nur eine Frage des Anstands, sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft und gehe alle an.

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Ansehensverlust des Arbeitgebers

"Als Arbeitgeber habe ich eine Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern", sagte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht. Ist das Betriebsklima wegen solcher Vorfälle schlecht, wechseln die Mitarbeiter bei der nächstmöglichen Gelegenheit. "Wenn solche Vorfälle öffentlich werden, führt das auch zu einem Ansehensverlust des Unternehmens."

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Tipps für Betriebe "Gemeinsam gegen Sexismus"

Im Vorfeld habe das Bundesfamilienministerium unter Einbeziehung des ZDH und weiterer Kooperationspartner aus Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft eine Handreichung "Gemeinsam gegen Sexismus" erarbeitet, meldet der Handwerksverband.

Die dort aufgeführten Handlungsempfehlungen und Praxisbeispiele sollen Arbeitgeber motivieren, sich gegen Sexismus zu wenden.

Darum lohnt es sich für Arbeitgeber, gegen Sexismus einzutreten:

  • Eine offene Haltung des Arbeitgebers gegen Rassismus und ein beherztes Eingreifen hilft den Beschäftigten, gibt ihnen Sicherheit und stärkt die Identifikation mit dem Unternehmen. Das verringert Stress, Krankenstände und Fluktuation – nicht nur bei den direkt Betroffenen.
  • Haben Frauen schlechtere Aufstiegschancen oder werden sie schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit, dann untergräbt das Unternehmen wichtige Werte wie Leistungsorientierung und das Prinzip der Entgeltgleichheit. Das wirkt sich negativ auf die Glaubwürdigkeit des Arbeitgebers aus.
  • Diskriminierung erschwert die Einstellung und den Aufstieg kreativer Köpfe. Wichtige Potenziale im Unternehmen gehen verloren.
  • Immer mehr Väter möchten Elternzeit nehmen oder in Teilzeit arbeiten. Arbeitgeber, die das ermöglichen und unterstützen, haben einen Wettbewerbsvorteil bei der Fachkräftesuche.
  • Sexismus verursacht indirekt auch Kosten durch mögliche Entschädigungszahlungen oder den Imageverlust.

 Quelle: "Gemeinsam gegen Sexismus", EAF Berlin, gefördert vom Bundesfamilienministerium

 

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Text: / handwerksblatt.de

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