Für Kraftfahrzeugschäden- und Bewertung können Sachverständige jetzt 120 Euro pro Stunde abrechnen.

Für Kraftfahrzeugbewertung können Sachverständige jetzt 120 Euro pro Stunde abrechnen. (Foto: © Cathy Yeulet/123RF.com)

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Höhere Honorare für Gerichts-Sachverständige

Betriebsführung

Gerichtlich bestellte Sachverständige können seit diesem Jahr höhere Stundensätze abrechnen. Und der Justizrabatt wurde auf fünf Prozent gesenkt. Was sonst noch neu ist, lesen Sie hier.

Eine neue Abrechnung nach Berufsgruppen, erhöhte Stundensätze, aber kein Geld mehr für Fotos. Das alles brachte den Sachverständigen die Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. In der neu strukturierten Anlage 1 zum JVEG sind für 39 Sachgebiete neue Stundensätze aufgelistet (Auszug mit Details siehe Infokasten unten).

Auch in Zukunft dürfen Sachverständige von der Justiz aber nicht die vollen Honorarsätze des freien Marktes verlangen. Der sogenannte Justizrabatt wurde trotz anderer Pläne doch nicht abgeschafft, aber von zehn auf fünf Prozent reduziert. Dieser Rabatt schreibt vor, dass Sachverständige bei ihrer Tätigkeit von den Gerichten weniger Honorar verlangen dürfen als von der freien Wirtschaft. Nach einer Marktanalyse von 2018 sollte diese Regelung eigentlich gestrichen werden.

Mehr Kilometergeld und neuer Nachtzuschlag 

Neu geregelt wurde auch das Kilometergeld für die Fahrt zum Gericht: Statt bisher 30 Cent gibt es nun 42 Cent. Erstmals eingeführt wurde der Nacht- und Wochenendzuschlag von 20 Prozent die für Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr oder an Sonn- oder Feiertagen. Dafür muss die heranziehende Stelle es für notwendig halten, dass die Leistung zu dieser Zeit erfolgt.

Fotos sind nun mit dem Honorar abgegolten. Für Farbkopien und -ausdrucke bis zu einer Größe von DIN A3 gibt es einen Euro je Seite für die ersten 50 Seiten und 30 Cent für jede weitere Seite, bei einer Größe von mehr als DIN A3 sechs Euro je Seite. 

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Vorschuss ab 1.000 Euro

Nach wie vor verliert der Sachverständige seinen gesamten Vergütungsanspruch, wenn er seine Rechnung erst nach Ablauf von drei Monaten bei Gericht einreicht. Aber wenn bereits ein Vorschuss nach § 3 JVEG bewilligt wurde, bleibt dieser erhalten. Auch weiterhin gibt es für erbrachte Teilleistungen einen Vorschuss für erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen, der Schwellenwert wurde von 2.000 auf 1.000 Euro gekürzt. Damit wird es für Sachverständige einfacher, für ihre Leistungen einen Vorschuss zu fordern.

Ebenfalls neu ist: Bei einer mangelhaften Leistung muss das Gericht vor einer Beschränkung des Vergütungsanspruchs dem Sachverständigen grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

Stundensätze nach dem neuen JVEG (Auszug)- Kältetechnik: 120 Euro
- Kraftfahrzeugschäden- und Bewertung: 120 Euro
- Grafisches Gewerbe: 120,00
- Elektrotechnische Anlagen und Geräte: 115 Euro
- Hausrat: 115 Euro
- Fahrzeugbau: 105 Euro
- Handwerklich-technische Ausführungen im Bauwesen: 95 Euro
- Akustik und Lärmschutz: 95 Euro
- Schweiß- und Fügetechnik: 95 Euro
- Möbel und Inneneinrichtung: 90 Euro
- Gesundheitshandwerke: 85 Euro
- Schmuck, Gold- und Silberwaren: 85 Euro
- Musikinstrumente: 80 Euro
- Textilien: 80 Euro
Welches Handwerk welchem Sachgebiet des JVEG zugeordnet wird, können Sie hier der > Liste des ZDH entnehmen.

Text: / handwerksblatt.de

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