Höherer Vergabe-Mindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern
Ab dem 1. Oktober 2020 dürfen öffentliche Aufträge von Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten dafür mindestens 10,35 Euro pro Stunde zahlen.
"Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden", sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach der Sitzung der Landesregierung am 15. September. "Deshalb haben wir zu Beginn der Wahlperiode einen Vergabe-Mindestlohn für öffentliche Aufträge als Untergrenze eingeführt." Damit wolle man auch insgesamt ein Signal für höhere Löhne setzen. Mecklenburg-Vorpommern werde im Wettbewerb um gute Fachkräfte nur mithalten können, wenn auch die Löhne konkurrenzfähig seien.
Stärkung von Industrie, Handel, Handwerk, Tourismus und Gesundheitswirtschaft
Dem pflichtete Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe (CDU) bei. "Mit der Anhebung des Mindestlohnes setzen wir die Vorgaben aus dem Vergabegesetz des Landes um. Es geht weiter darum, faire und funktionierende Bedingungen zu ermöglichen. Es bestehe noch Nachholbedarf beim Aufbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, um die Grundlagen für weitere Arbeitsplätze zu schaffen. Deshalb setze man – auch in Zeiten der Corona-Krise – auf die Stärkung von Industrie, Handel, Handwerk, Tourismus und Gesundheitswirtschaft. "Wir wollen, dass mehr Menschen das ganze Jahr in Arbeit sind. Hierzu trägt auch die Vergabe öffentlicher Aufträge bei, denn Aufträge sichern Arbeitsplätze in der heimischen Wirtschaft."
Der Vergabe-Mindestlohn wurde laut einer Pressemitteilung der Landesregierung Anfang 2018 in Mecklenburg-Vorpommern zunächst mit einer Höhe von 9,54 Euro eingeführt und werde jährlich zum 1. Oktober an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Die Erhöhung zum 1. Oktober sei die dritte seit Einführung des Vergabe-Mindestlohns. Zuletzt hatte der er bei 10,07 Euro gelegen.
Quelle: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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