(Foto: © belchonock/123RF.com)

Vorlesen:

Homeoffice: 600 Euro im Jahr absetzen

Betriebsführung

Fünf Euro am Tag, bis zu 600 Euro im Jahr: Die Steuerpauschale für das Homeoffice für 2020 und 2021 kommt. Auch für Handwerker, die im Homeoffice ihre Rechnungen schreiben, dürfte das interessant sein.

Wer wegen der Corona-Pandemie oft oder immer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Der Bundestag hat die Homeoffice-Pauschale beschlossen. 

Steuerpflichtige können in 2020 und 2021 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen. Wie es zur Begründung heißt, kann die Pauschale in den Fällen in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen.

Die Homeoffice-Pauschale ist auf 600 Euro im Jahr begrenzt und soll in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden.  

"Erfüllt der häusliche Arbeitsplatz des Steuerpflichtigen nicht die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, kann der Steuerpflichtige einen pauschalen Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag abziehen, an dem er seine gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt", heißt es im nun geänderten Einkommensteuergesetz.

Das könnte Sie auch interessieren:

Von der Steuerpauschale würden auch Handwerker profitieren, die ihre Rechnungen oder Kostenvoranschläge momentan im heimischen Wohnzimmer bearbeiten.

Auch die Arbeitsecke im Wohnzimmer 

Aktuell können nur die Kosten für ein separates Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Ausgaben für eine provisorische Arbeitsecke akzeptiert das Finanzamt dagegen nicht.

"Das trifft vor allem Familien, die aufgrund des Wohnungszuschnitts und des Platzbedarfs meist nicht über ein extra Arbeitszimmer verfügen. Häufig wird dann in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch gearbeitet – auch diese Notlösung sollte das Steuerrecht anerkennen", sagt der Bund der Steuerzahler, der sich schon länger für eine Steuerpauschale für das Homeoffice stark macht. 

Die Homeoffice-Pauschale soll wie andere Werbungskosten behandelt werden. Es haben also nur diejenigen etwas davon haben, die auf mehr als 1.000 Euro Werbungskosten kommen. Auch über die Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale gibt es noch keine Informationen.

Laptop, Smartphone und Drucker steuerfrei überlassenBekommen Arbeitnehmer vorübergehend technische Ausrüstung fürs Homeoffice, dann bleibt das für sie steuerfrei. Neben Laptop oder Telefon kann der Arbeitgeber auch Zubehör, wie Monitor, Drucker oder auch ein Virusprogramm steuerfrei überlassen. Auch die private Nutzung beispielsweise eines Smartphones inklusive Vertrag bleibt steuerfrei. "Selbst wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung vereinbaren, bleiben Überlassung und Privatnutzung steuerfrei", sagt Ecovis-Steuerberaterin Anne Thätner in Ribnitz-Damgarten.  

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: