Die Bahn begründet die Digitalisierung der BahnCard mit Einsparung von Plastik sowie digitaler Affinität der BahnCard-Kundschaft.

Die Bahn begründet die Digitalisierung der BahnCard mit Einsparung von Plastik sowie digitaler Affinität der BahnCard-Kundschaft. (Foto: © VZ NRW)

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Karte adé: BahnCard nur noch auf dem Smartphone

Betriebsführung

Die BahnCard soll es 2024 nur noch digital geben. Das meldet die Verbraucherzentrale NRW. Wer kein Smartphone oder Tablet hat, kann die Rabattkarte der Bahn nicht mehr nutzen.

Die BahnCard ist bald keine Karte mehr. Die Rabattkarte der Deutschen Bahn soll es künftig noch rein digital geben, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Bereits mit dem aktuellen Fahrplanwechsel würden nur noch digitale Probe-BahnCards ausgegeben. Die vollständige Umstellung von Plastik auf Digital sei laut Bahn für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen.

Die Bahn begründe diesen Schritt mit Einsparung von Plastik sowie digitaler Affinität der BahnCard-Kundschaft. "Dass die Nutzung der BahnCard künftig nur noch digital möglich ist anstelle einer Option, grenzt in Zukunft einen Kreis von Verbrauchern und Verbraucherinnen aus", sagt Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW.  "Wer zum Beispiel kein Smartphone hat, kann zukünftig auch das Angebot der BahnCard nicht mehr nutzen."

Wer ein Smartphone hat, der sollte immer daran denken, dass es geladen ist, oder ein Ladekabel dabei haben. Ein Screenshot wird nicht akzeptiert. 

Tipps der Verbraucherzentrale NRW:

Kann die digitale BahnCard ohne E-Mail-Adresse oder Handy genutzt werden?

Nein. Um die digitale BahnCard nutzen zu können, ist die Erstellung eines Kundenkontos bei der Deutschen Bahn unumgänglich, für das man sich mit einer vorhandenen und gültigen E-Mail-Adresse registrieren muss. Sollte bereits eine physische Bahncard vorliegen, kann mithilfe der BahnCard-Nummer auch ein Kundenkonto zugeordnet werden. Wer bereits ein Kundenkonto besitzt, kann die BahnCard auch nachträglich zu seinem Konto hinzufügen. Um die Bahncard vorzeigen zu können, muss diese in der App DB Navigator geladen werden. Folglich ist ebenso ein Smartphone notwendig, um die digitale Bahncard nutzen zu können. Bei der BahnCard 100 ist dies aktuell noch nicht möglich.

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Warum reicht ein Screenshot der Bahncard nicht aus?

Wer sich statt auf die Bahn-App lieber auf den Screenshot eines Bahntickets verlässt, zum Beispiel um unabhängig von einer Internetverbindung zu sein, riskiert unter Umständen zumindest vorläufig ein erhöhtes Beförderungsentgelt wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. "Zwar mögen Screenshots praktisch sein, laut den Richtlinien der Deutschen Bahn sind sie bei Fahrkartenkontrollen aber strenggenommen nicht ausreichend", betont die Verbraucherzentrale NRW. Wer die digitale Bahncard nutzen will, muss diese also im DB-Navigator vorzeigen können. Dass in der Praxis einige Kontrolleuren einen Screenshot des Tickets trotzdem akzeptieren, sei reine Kulanz.

Was droht, wenn der Akku vom Smartphone entladen ist?

Da die digitale BahnCard zwangsläufig an ein Smartphone gebunden ist, muss man dafür Sorge tragen, dass das Smartphone oder Tablet für den Fall einer Fahrkartenkontrolle genügend Akkukapazität besitzt, um die Fahrberechtigung anzeigen zu können. Sollte der Akku komplett entladen sein und die BahnCard daher nicht angezeigt werden können, droht Betroffenen eine Fahrpreisnacherhebung zum doppelten Fahrpreis. Zwar kann innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung gefordert werden, jedoch wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr fällig, so die Verbraucherzentrale NRW. 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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Text: / handwerksblatt.de

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