Foto: © Michael Jordan
HWK Koblenz | März 2026
Starke Partner: Die Meistermacher der HwK Koblenz
Die Meisterakademie der HwK Koblenz begleitet angehende Meister von der ersten Anfrage bis zum Meisterbrief – persönlich und stets ansprechbar.
Augenärzte dürfen zwar feststellen, ob eine Brille benötigt wird, diese aber nicht direkt verkaufen. (Foto: © Pat Olson/123RF.com)
Vorlesen:
Juni 2010
Brillen wird es auch zukünftig in der Regel nicht beim Augenarzt geben. Der Bundesgerichtshof bestätigte sein Urteil vom Juli 2009.
Im zugrundeliegenden Fall hatte der Anbieter eines computergestützten Brillenanpass-Systems Augenärzten angeboten, Brillen - unter seiner Einschaltung - an ihre Patienten abzugeben.
Dies ist wettbewerbswidrig, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) ebenso wie die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Stuttgart. Augenärzten ist es nach ihren Standesvorschriften in aller Regel verboten, unmittelbar oder mittelbar selbst Brillen an ihre Patienten zu verkaufen. Hierfür sind Augenoptiker zuständig.
In seiner Urteilsbegründung kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass es eine unangemessene und unsachliche Beeinflussung ist, Ärzten einen finanziellen Vorteil in Aussicht zu stellen oder zu gewähren, dafür dass sie ihre Patienten an bestimmte Anbieter gesundheitlicher Leistungen verweisen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Betriebsführung
Betriebsführung
Betriebsführung
Auch Augenoptiker handeln wettbewerbswidrig, wenn sie Augenärzte für jeden der ihnen zugewiesenen Patienten bezahlen. Dies sei eine unlautere Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit, da Ärzte dann wohlmöglich ihre Behandlung nicht mehr allein anhand der Patienteninteressen ausrichten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Juni 2010, Az. I ZR 182/08
Quelle: Zentralverband der Augenoptiker
Das könnte Sie auch interessieren:
2 Kommentare
Kommentar schreiben