Das KfW-Sonderprogramm wird ausgeweitet, zum 1. April werden die Kredithöchstbeträge für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern auf 1,8 Millionen Euro angehoben. Auch die Kreditgrenze für KMU steigt deutlich.

Das KfW-Sonderprogramm wird ausgeweitet, zum 1. April werden die Kredithöchstbeträge für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern auf 1,8 Millionen Euro angehoben. Auch die Kreditgrenze für KMU steigt deutlich. (Foto: © petrol/123RF.com)

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KfW-Corona-Hilfe wird verlängert und ausgeweitet

Corona-Hilfen: Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW-Sonderprogramm bis zum Jahresende. Größere Mittelständler können über den KfW-Schnellkredit bis zu 1,8 Millionen Euro erhalten.

Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021. Das Hilfsprogramm zur Abfederung der Corona-Krise ist am 23. März 2020 gestartet und hat in einem Jahr Unternehmensfinanzierungen in Höhe von insgesamt 49 Milliarden Euro ermöglicht, berichten die KfW, das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Zum 18. März 2021 waren mittlerweile mehr als 127.000 Anträge auf KfW-Corona-Hilfen bei der KfW eingegangen. Rund 97 Prozent der Anträge kamen laut KfW von kleinen und mittleren Unternehmen, 99 Prozent davon waren Kredite mit einem Volumen bis zu drei Millionen Euro.

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Mit der Ausweitung des Programms will man mehr größere Mittelständler erreichen. Zum 1. April werden die Kredithöchstbeträge für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro angehoben. Aber auch die Kreditgrenze für kleine und mittlere Unternehmen steigt deutlich.

Das gilt ab 1. April 2021:

  • Das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Bislang war es bis zum 30. Juni 2021 befristet.
  • Unternehmen werden mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen unterstützt.

Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig:

  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Millionen Euro (bisher 800.000 Euro),
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Millionen Euro (bisher 500.000 Euro),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).

 Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
 
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro.

Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.

Stimmen dazu: 

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: "Unsere Hilfspolitik wirkt, die deutsche Wirtschaft kommt vergleichsweise gut durch die Corona-Krise. Die Pandemie stellt uns auch weiterhin vor große Herausforderungen. Unser Schutzschirm für Beschäftigte und Unternehmen bleibt daher weit geöffnet."

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: "Die Verlängerung des gesamten KfW-Sonderprogramms gibt Planungssicherheit für die deutsche Wirtschaft und leistet damit einen Beitrag für den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung."

Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Günther Bräunig: "Vor allem die kleinen und mittelgroßen Unternehmen sind von den Folgen der Pandemie betroffen und brauchen einen langen Atem, um die Krise zu überstehen. Mit der Verlängerung des Programms und der Erhöhung der Höchstbeträge verschaffen wir ihnen zusätzlich Luft."

Text: / handwerksblatt.de

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