Auch kleine Betriebe und Soloselbstständige können nun den KfW-Schnellkredit erhalten. (Foto: © Dmitrii Shironosov/123RF.com)

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KfW-Schnellkredit jetzt auch für Kleinstunternehmen

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Liquidität in der angespannten wirtschaftlichen Lage: Jetzt gibt es den KfW-Schnellkredit auch für kleine Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und für Soloselbstständige.

Die Bundesregierung hat den KfW-Schnellkredit für Kleinstunternehmen und kleine Handwerksbetriebe geöffnet. Seit Montag, 9. November 2020 steht der schnelle und unbürokratische KfW-Schnellkredit auch Soloselbständigen und kleinen Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern offen. Sie können sich darüber mit Liquidität versorgen. Bislang gab es ihn erst für Firmen mit mehr als zehn Mitarbeitern.

Der Antrag für den KfW-Schnellkredit läuft über die Hausbank

Interessierte können den KfW-Schnellkredit mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro (bis mehr als zehn Mitarbeitern bis 800.000 Euro) über ihre Hausbank beantragen und zwar abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz (maximal 25 Prozent des Jahresumsatzes).

Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei, das verhindert eine aufwändige Kredit- und Risikoprüfung.

Regelungen zur Tilgung verbessert

Die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite wurden ebenfalls verbessert. Ab dem 16. November 2020 ist auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Dies erleichtere die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen, heißt es. 

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Die Infos zum KfW Schnellkredit:

  • Der KfW-Schnellkredit steht kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen zur Verfügung, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  •  Das Unternehmen muss in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit  bis zu 10 Beschäftigten.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Der Zinssatz beträgt aktuell 3 Prozent mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. Es sind keine Sicherheiten zu stellen.

Verlängerung bis Ende Juni 2021 geplant 

"Der Schutzschirm bleibt weit geöffnet, wir stemmen uns mit voller Kraft gegen die Krise", erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte: "Mit der Öffnung des Schnellkredits für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige können nun alle Unternehmen schnell und unbürokratisch Liquidität erhalten." 

Der KfW-Vorstandsvorsitzende Dr. Günther Bräunig sagte: "Die KfW-Corona-Kredite haben sich als ein wirksames Instrument in der aktuellen Krise erwiesen."  Bislang wurden in diesem Programm mehr als fünf Milliarden Euro zugesagt. 

Das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, soll noch bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden . Die Europäische Kommission muss die Verlängerung allerdings noch genehmigen.

Zuspruch vom Handwerk

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), erklärte: "Mit der Öffnung des KfW-Schnellkredites jetzt auch für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten wird ein ganz wichtiges Instrument zur Liquiditätssicherung nun endlich auch kleinen Betrieben zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Teil-Lockdowns, der erneut viele unserer Betriebe und hier häufig gerade die kleineren, in Liquiditätsengpässe bringt, ist diese aktuelle Erweiterung sachgerecht und geboten."

Dass nun auch Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten den KfW-Schnellkredit beantragen können, bei dem die KfW 100 Prozent des Bankenrisikos übernimmt, dürfte es ihnen erleichtern, an Kredite zu kommen, so Schwannecke. Die bisherige Erfahrung habe gezeigt, dass sich mit der KfW-Risikoübernahme Kreditzusagen deutlich beschleunigen und vereinfachen.

Positiv  sei auch, dass künftig der KfW-Schnellkredit mit den wegen der Corona-Pandemie erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken kombiniert werden können. Dass dies bislang ausgeschlossen wurde, hat sich in der Förderpraxis kontraproduktiv ausgewirkt.

Aktuell können Mittel des Schnellkredites bis 31.12.2020 beantragt werden. Mit Blick auf den Verlauf des Infektionsgeschehens sei es zu begrüßen, dass geplant wird, die Antragsfrist bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Erfreulich sei auch, dass Teiltilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung nicht nur für künftige Inanspruchnahmen möglich sein sollen, sondern auch für Bestandskunden.

Quelle: KfW; Bundeswirtschaftsministerium; Bundesfinanzministerium; ZDH

Text: / handwerksblatt.de

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