KfW-Zuschuss zum Einbruchschutz gestoppt
Nach nur vier Monaten ist der Fördertopf für den KfW-Zuschuss zum Einbruchschutz aufgebraucht. Das Antragsverfahren wurde am 1. Juli gestoppt. Was ist mit offenen Anträgen?
Private Eigentümer und Mieter von Immobilien konnten seit März 2022 wieder bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW erhalten, wenn sie einen Fachbetrieb beauftragen.
Am 1. Juli meldet die KfW den Antragstopp für den Zuschuss Einbruchschutz (455-E). "Fördermittel stehen nicht mehr zur Verfügung", heißt es da. Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Interessenten können jetzt alternativ einen Förderkredit beantragen.
Zugesagte Anträge sind nicht betroffen
Wer schon eine Zusage oder Antragsbestätigung erhalten hat, für den ist der Zuschuss reserviert, betont die KfW. Er werde ausgezahlt, sobald die Antragsteller die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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