Kindergeld während der Ausbildung
Kindergeld gibt es auch während der Ausbildungszeit. Betroffene sollten jetzt die Nachweise einreichen, rät die Familienkasse.
In den nächsten Wochen beginnen viele Jugendliche ihre Ausbildung, ihr Studium oder besuchen eine weiterführende Schule. Eltern könne die Kindergeldzahlung ohne Unterbrechung weiterlaufen lassen, wenn sie jetzt die Nachweise einreichen. Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort.
Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse Direktion, erklärt: "Das frühzeitige Einsenden der Nachweise hilft allen Beteiligten, um Zahlungslücken weitestgehend zu vermeiden."
Falls die Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden. Die entsprechenden Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stehen im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können unter der kostenfreien Servicenummer 0800 4 5555 30 angefordert werden.
Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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